Dem Haller Oberbürgermeister, Hermann-Josef Pelgrim (SPD), werden Vorteilsannahme und Untreue in Zusammenhang mit einer Dienstreise vorgeworfen.

Schwäbisch Hall - Ich kann bestätigen, dass das Amtsgericht Schwäbisch Hall gegen meine Person einen Strafbefehl erlassen hat.“ In dürren Worten lässt dies der Haller Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim (SPD) durch seinen persönlichen Referenten mitteilen. Der Strafbefehl gegen das Stadtoberhaupt steht in Zusammenhang mit einer Dienstreise im Frühjahr 2018. Pelgrim wurde auf der Reise nach Namibia von seiner Partnerin und deren Sohn begleitet. An den beiden letzten Tagen wurden die drei in einer Safari-Lodge nahe Windhoek einquartiert. Die Kosten für diesen Teil der Reise übernahm offenbar die Waldorfschule Windhoek, einer der Projektpartner in Namibia.

 

Heilbronner Staatsanwaltschaft

Die fraktionslose Haller Stadträtin Damiana Koch wertet diese Zuwendung als Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung und hat bereits im Juli 2018 Strafanzeige gegen den Oberbürgermeister gestellt. So knapp wie die Mitteilung des Beklagten selbst ist am Mittwoch auch die Antwort der Heilbronner Staatsanwältin Bettina Jörg: „Die Vorwürfe sind Vorteilsannahme und Untreue. Im Strafbefehl wird durch die Staatsanwaltschaft eine fünfstellige Gesamtgeldstrafe beantragt.“ Die Ermittlungen seien aufwendig gewesen.

Kosten in Höhe von 800 Euro

Hermann-Josef Pelgrim hat immer betont, dass es keinen privaten Teil der Reise gegeben habe. Dies steht freilich im Widerspruch zu einem Post seiner Partnerin auf der Facebook-Seite des Haller Tagblatts: „... die letzten zwei privaten Tage waren wir in Gocheganas.“ Das Regierungspräsidium Stuttgart hat nach rechtlicher Prüfung die Kostenübernahme nicht beanstandet. Beanstandet hat die Behörde jedoch, dass der OB die Flugkosten seiner Lebensgefährtin in Höhe von knapp 800 Euro zunächst bei der Stadt als Ausgabe für das Projekt abgerechnet hat. Auf einen anonymen Hinweis hin war der Vorgang öffentlich geworden. Pelgrim beglich die Kosten dann aus eigener Tasche. Aktuell ließ der OB noch mitteilen: „Ich halte die gegen meine Person erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe in der Sache für nicht zutreffend und werde deshalb gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen.“