Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat den Streit um Ladenöffnungen in Ludwigsburg und Herrenberg bis vor den VGH gebracht. Das Gericht aber braucht noch Zeit für die Entscheidung.

Ludwigsburg/Herrenberg - Ist die Oldtimer-Sternfahrt zum Tammerfeld nur ein Alibi für verkaufsoffene Sonntage im Breuningerland Ludwigsburg? Kann der Radius für die Ladenöffnung bei der Herrenberger Herbstschau auf die Kernstadt beschränkt werden? So lauteten die Kernfragen, mit denen sich der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim am Mittwoch beschäftigt hat. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat gegen die Städte ein Normenkontrollverfahren angestrengt, weil sie findet, dass mit der Öffnung der Läden gegen geltendes Gesetz verstoßen wird. Mit einer Entscheidung ist wohl erst in zwei Wochen zu rechnen.

 

Verdi sucht die Entscheidung

Der Streit um die Sonntagsöffnung wird schon seit einigen Jahren und über mehrere gerichtliche Instanzen geführt. Am Mittwoch hatten die Gegner noch einmal die Gelegenheit, ihre Positionen darzustellen. Während der Stuttgarter Verdi-Geschäftsführer Cuno Brune-Hägele nach Sitzungsende meinte, zumindest mit Blick auf den Konflikt mit Ludwigsburg eine Tendenz zugunsten der Argumentation der Gewerkschaft erkannt zu haben, glaubte der Ludwigsburger Abgesandte – Ordnungsamtsleiter Heinz Mayer –, dass die Stadt überzeugen konnte: „Wir konnten aufgrund der Besucherzahlen nachweisen, dass es sich bei der Oldtimer-Sternfahrt nicht um eine Alibi-Veranstaltung handelt.“

Oldtimer nur ein Vorwand?

Gestritten wird um je zwei Sonntage: In Herrenberg (Kreis Böblingen) geht es um die Handwerksmesse und die Herbstschau, in Ludwigsburg um die Oldtimer-Sternfahrten, für die im Frühjahr und im Herbst im Breuningerland die Läden öffnen dürfen. Verdi hält die Verknüpfung der Öffnung mit der Oldtimer-Rallye für vorgeschoben und möchte im Fall Herrenbergs erreichen, dass die Ladenöffnung wenigstens auf die Kernstadt beschränkt wird.

Grundsätzlich seien Ladenöffnungen an Sonntagen verboten, weil es sich um Tage der Arbeitsruhe handele, die „der seelischen Erhebung“ dienten, erläuterte die Vorsitzende Richterin. Genau so stehe es jedenfalls „etwas angestaubt“ im Ursprungstext, der das regelt. Schwierig werde es, sobald es um die Ausnahmen von dieser Regel gehe, die in jeder Kommune grundsätzlich dreimal im Jahr gestattet sind: Wenn etwa festgestellt werden muss, ob es wegen der Ladenöffnungen zu „einem werktäglichen Treiben“ komme.

5000 oder doch 15 000 Besucher?

Um eine Sonntagsöffnung erlauben zu können, muss es ein Fest, eine Messe oder einen Markt geben. „Es darf nicht so sein, dass die Märkte nur so dabei sind, um die Läden zu öffnen“, sagte ein Richter, „der Festbezug ist ausschlaggebend.“ Dazu sollten die Kontrahenten Zahlen vorlegen, die zeigten, wie viele Besucher wegen der Ladenöffnung und wie viele wegen des Festanlasses kommen. Das Breuningerland spricht von bis zu 15 000 Besuchern, die nur wegen der Oldtimer kommen, doch Verdi-Anwalt Friedrich Kühn zweifelte daran. Er vermisse eine verbindliche Bezugsgröße, sagte er, und meinte, dass man nur die Differenz zum werktäglichen Besuch im Kaufcenter den Oldtimer zugute halten könne: also höchstens 5000 Besucher.

ECE-Mananger Jan-Bernd Tangerding sagte, dass 70 Prozent der Breuningerland-Besucher an diesen Sonntagen wegen der historischen Autos kämen. Der Verdi-Anwalt hielt dagegen: „Man müsste einmal die Sternfahrt ohne verkaufsoffenen Sonntag veranstalten, erst dann wüsste man wirklich, wie viele deshalb kommen.“

Gewachsene Strukturen

Während es die Oldtimerfahrten in Ludwigsburg erst seit elf Jahren gibt, können sich die Festanlässe in Herrenberg nach Ansicht der VGH-Richter bereits eine Tradition zuschreiben: Die Herbstschau zum Beispiel gibt es seit 44 Jahren. Die juristischen Vertreter der Stadt und die Mitarbeiter des Gewerbevereins betonten denn auch die gewachsenen Strukturen.

Außerdem verhalte es sich mit den verkaufsoffenen Sonntagen im eher kleinen Herrenberg anders als in großen Städten: „Die Leute kommen vor allem, weil sie sich treffen wollen“, sagte die Anwältin. Das Einkaufen spiele eine nachgeordnete Rolle. Handwerksmesse und Herbstschau seien die zugkräftigen Elemente. Ein verkaufsoffener Sonntag allein würde niemals so viel Menschen in die Altstadt locken, sagte sie.

Im November 2017 hatte die Gewerkschaft Verdi mit ihrem Normenkontrollantrag gegen die Stadt Sindelfingen Erfolg: Damals kam der Mannheimer VGH zu dem Schluss, dass die Gründe für drei verkaufsoffene Sonntage im Festprogramm nur vorgeschoben waren. Im Falle von Herrenberg und Ludwigsburg will der VGH spätestens Anfang April entscheiden.