Knapp elf Monate nach der schockierenden Tat im Stadtteil Fasanenhof soll am Montag das Urteil gegen den mutmaßlichen Schwertmörder fallen. Ein entscheidendes Detail wird mit Spannung erwartet.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Die Verteidigung hat im Fall der tödlichen Schwertattacke an der Fasanenhofstraße einen Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von 13 Jahren. So weit gehen die Erwartungen der Beteiligten im sogenannten Schwertmordprozess auseinander. Zumindest in einer Frage sind sich die Parteien einig: Der Angeklagte soll in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Von 14 Uhr an wird an diesem Montag am Landgericht Stuttgart das Urteil gesprochen.

 

Die Staatsanwältin fordert eine lange Haftstrafe

Die entscheidende Frage dabei wird sein, wie die Kammer die Schuldfähigkeit des 31-Jährigen Angeklagten einschätzt. Die Verteidigung war der Ansicht, er sei bei dem Angriff mit einem Samuraischwert, dass er zuvor in der Stuttgarter City gekauft hatte, nicht Herr seiner Sinne gewesen. Die Staatsanwältin kam zu dem Schluss, der Mann habe „mit absolutem Vernichtungswillen“ auf sein Opfer eingestochen. Er habe sich eingebildet, von seinem ehemaligen Mitbewohner sexuell missbraucht und verspottet worden zu sein. Der brutale Angriff – den die Tochter des Mannes miterlebte – sei seine Rache dafür gewesen. Ein Gutachter hatte den 31-Jährigen als vermindert schuldfähig eingestuft. „Er steht mit einem Bein im Wahn“, hieß es in der Beurteilung des Psychiaters.

Der Angreifer hatte sein Opfer am Abend des 31. Juli 2019 vor dessen Haus im Fasanenhof abgepasst. Der 36-Jährige kam vom Einkaufen zurück, in Begleitung seiner Tochter. Mitten auf der Straße stach der Angeklagte etliche Male mit dem Samuraischwert auf den Mann ein. Sie hatten sich früher eine Wohnung geteilt. Der Mord erregte nicht nur wegen der Brutalität viel Aufsehen. Sondern auch, weil Passanten und Anwohner den Angriff filmten und Videos davon ins Internet stellten.