Das Verfahren wegen Landesverrat gegen Netzpolitik.org einzustellen ist richtig, meint StZ-Korrespondentin Bärbel Krauß. Aber es bleiben erhebliche Kollateralschäden.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Berlin - Landesverrat war es nicht, was die beiden Blogger mit der Veröffentlichung von Geheimpapieren über den Verfassungsschutz im Sinn hatten. Dazu hätten sie beabsichtigen müssen, den Staat zu schädigen oder eine fremde Macht zu begünstigen. In der Sache ist es richtig, dass die Ermittlungen vom Generalbundesanwalt eingestellt wurden. Denn im Zweifel muss der demokratische Rechtsstaat für die Pressefreiheit eintreten.

 

Doch es hinterlässt einen üblen Nachgeschmack, wie dieses Verfahren vorangetrieben und wie es beerdigt wurde. Man kann nicht einmal fundiert darüber streiten, wer daran mehr Schuld trägt: Der Exgeneralbundesanwalt, der die Ermittlungen in Gang gebracht, oder der Justizminister, der sie durch seine öffentlichen Vorbehalte einem hastigen Ende entgegengetrieben hat. Leider ist geheim, worin der geschasste Harald Range einen Anfangsverdacht gegeben sah. Leider legen auch das Justizministerium und der amtierende Generalbundesanwalt nicht offen, warum die veröffentlichten Papiere keine Staats-, sondern Dienstgeheimnisse sind. Beides müsste man wissen, um in der Einstellung des Verfahrens eine sachgerechte Entscheidung der Ermittlungsbehörden erkennen zu können. So riecht es nach Mauschelei, und der Rechtsstaat ist lädiert. Das sind hohe Kollateralschäden einer Affäre.