Der deutsche Verfassungsrichter Johannes Masing sieht in der polnischen Justizreform eine Gefahr für Europa. Die Regierung entwickle autoritäre und antirechtsstaatliche Züge. Im Interview erklärt Masing, warum die EU zu Recht gegen Polen vorgeht – und wie seine Kollegen in Warschau die Situation erleben.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Ungeachtet heftiger internationaler Kritik ist in Polen die erste Stufe der Justizreform in Kraft getreten. Für den deutschen Verfassungsrichter Johannes Masing entwickelt die polnische Regierung „autoritäre, antirechtsstaatliche und antidemokratische Züge“. Der Polen-Kenner erklärt, warum die offizielle Begründung der Regierung in Warschau nicht der Wahrheit entspricht, und warum das von der EU eingeleitete Rechtsstaatsverfahren „dringend erforderlich“ ist.

 
Herr Masing, in Polen hat der neue Premier sein Kabinett radikal umgebildet. Wird nun auch die Justizreform zurückgenommen?
Ich denke nicht, dass sich im Kern etwas ändern wird. Die zentrale Figur im Hintergrund ist und bleibt Jaroslaw Kaczynski. Er hat Mateusz Morawiecki als Premier eingesetzt und kann ihn nach den tatsächlichen Kräfteverhältnissen wohl jederzeit wieder absetzen. Morawiecki hat in den USA die Justizreform verteidigt und sich auch in Polen mehrfach voll hinter sie gestellt. Er ist differenzierter und geschliffener als seine Vorgängerin, und man kann damit die Hoffnung verbinden, dass er Argumente eher aufnimmt. Aber bisher gibt es dafür keine Anzeichen. Man wird aufpassen müssen, sich von einem bloß verbindlichen Auftreten nicht einwickeln zu lassen.
Das bedeutet, in der Sache bleibt alles so, wie es ist?
Die Entwicklung in Polen ist sehr besorgniserregend, sie ist für mich zusammen mit Ungarn die vielleicht beunruhigendste Entwicklung innerhalb der EU, denn was dort geschieht, trifft den politischen Kern der Union. Gegründet wurde die EU in der Einigkeit, sich vor totalitären Staatsformen schützen zu wollen und den Geist von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit fest zu etablieren. Nun wird in Polen systematisch die Justiz um ihre Unabhängigkeit gebracht. Man versucht, sie zum Vollzugsorgan eines nationalen, ideologisch gegen die Moderne und den Pluralismus gerichteten Parteiprogramms zu machen.
Wie kann so etwas geschehen?
Sie müssen das große Ganze in den Blick nehmen. Maßnahmen richten sich nicht nur gegen die Justiz, sondern betreffen auch erhebliche Teile des Beamtenapparats. Entsprechendes gilt für den Kulturbetrieb und erst recht für den öffentlichen Rundfunk. Die Berichterstattung erfolgt in einer Einseitigkeit, die eher dem Modell einer autoritären Propaganda folgt als dem einer offenen und freien Berichterstattung. Glücklicherweise gibt es noch private Medien. Die müssen aber bezahlt werden und sind deshalb für viele nur begrenzt erreichbar. Im Übrigen werden auch diese zunehmend unter Druck gesetzt – man schickt sich an, ausländische Finanzbeteiligungen infrage zu stellen, verhängte exzessive Bußgeldbescheide wegen angeblich rechtswidriger Berichterstattung und erhebt hohe Steuernachforderungen. Zusammengenommen sieht man ein Regime, das immer stärker autoritäre, antirechtsstaatliche und antidemokratische Züge entwickelt. Was dabei besonders beunruhigt, ist eine Polarisierung der Auseinandersetzung in den Kategorien von Freund und Feind. Sie setzt einen Hass frei, der die Zivilgesellschaft auch langfristig zu zerstören droht.
Wie äußert sich der Hass konkret?
Auf allen Ebenen der politischen Auseinandersetzung herrscht ein Ton gegenseitiger Verachtung und Verächtlichmachung. Dies betrifft auch die Justiz. Einzelne Richter werden öffentlich als Landesverräter beschimpft und mit übler Nachrede überzogen gerade von den öffentlich-rechtlichen Medien, zum Teil aber auch von Regierungsvertretern selbst.
Wie rechtfertigt man das Vorgehen gegenüber der Justiz?
Die offizielle Regierungsbegründung lautet, man wolle alte kommunistische Seilschaften aus den Gerichten entfernen. Ich kenne nicht wenige Verfassungsrichter persönlich (die meisten sind inzwischen ausgeschieden) und in all diesen Fällen ist das ohne jeden Halt.
Können Sie das konkreter fassen?
Nehmen Sie zum Beispiel den ehemaligen Vizepräsidenten des polnischen Verfassungsgerichts. In unseren Kategorien würde ich ihn als liberal-konservativen Mann einschätzen, von christlichen Werten geprägt. Sein Lebenswerk als Professor und zunächst Verwaltungsrichter bestand darin, für Freiheit und Rechtsstaatlichkeit zu kämpfen. Zunächst im geistigen Umfeld der Solidarnosc und dann stets im bürgerlichen Lager. Er ist einer der führenden Rechtswissenschaftler Polens für Europarecht und hat das europäische Recht nach Polen gebracht. Er spricht hervorragend Fremdsprachen, ist in zahlreichen renommierten internationalen Wissenschaftsvereinigungen, in dem ihm auch führende Funktionen anvertraut wurden, und hat eine Ehrendoktorwürde in der Universität Jena. Dass dieser Mann etwas mit Kommunisten zu tun haben soll, ist abenteuerlich. Bei den anderen Richtern, die ich kenne, ist das nicht anders.
Und er ist inzwischen ausgeschieden?
Ja, und bezeichnend ist hierbei der Umgang mit ihm. Als Vizepräsident hatte er zunächst ein seiner Funktion entsprechendes Büro in der Nähe des Präsidentenzimmers gehabt. In seiner Abwesenheit wurden dann all seine Sachen demonstrativ in eine entfernte Kammer geschafft, die ihm weiterhin offiziell als Vizepräsident für seine weitere Tätigkeit zugewiesen wurde. Er sollte so auf Distanz zur Präsidentin und deren Besuchern gebracht werden. Gleichzeitig wurde er für die letzten sechs Monate seiner Amtszeit aus allen Verfahren und administrativen Tätigkeiten ausgeschlossen, mit der Begründung, er habe noch Urlaub und man könne ihm den Resturlaub nicht bezahlen.
Das ist kein Einzelfall?
Nach allem, was ich höre: Nein. Ein schäbiger Umgang, Diffamation und kleine Messerstiche scheinen allgegenwärtig zu sein. Gegen den ehemaligen Präsidenten wurden staatsanwaltliche Ermittlungen eingeleitet, gegenüber ausgeschiedenen Mitgliedern warnende Hinweise in den Raum gestellt, auch nachdienstlich strikte Zurückhaltungspflichten hinsichtlich der Tätigkeit des Gerichts zu beachten. Einem ausgeschiedenen Kollegen etwa wurden kurzfristig seine Ruhestandsbezüge nicht mehr bezahlt; er hat sie später zwar erhalten, musste darum aber zunächst kämpfen. Einem anderen Kollegen hat der Druck so zugesetzt, dass er sich freiwillig aus dem Verfassungsgericht an sein altes Gericht hat versetzen lassen.
Wie arbeitet das polnische Verfassungsgericht heute?
Im Ergebnis ist das polnische Verfassungsgericht nicht mehr dazu in der Lage, die Regierung effektiv zu kontrollieren, da dort praktisch keine Entscheidungen mehr fallen können, die der Regierung nicht gefallen.
Wie funktioniert das?
Neben den personellen gab es auch verfahrensrechtliche Änderungen, die darauf ausgelegt sind, kritische Entscheidungen zu verhindern. Überdies wurde mir berichtet, dass auch die geltenden Regelungen intern zum Teil nicht mehr ernst genommen werden und etwa für die Geschäftsverteilung die vorgeschriebene alphabetische Zuteilung einer freien Handhabung gewichen sein soll, bei der damit politische Gesichtspunkte der Zuteilung zum Tragen kommen.
Die offizielle Begründung, man wolle ehemalige Kommunisten aus den Gerichten entfernen, ist also unter keinem denkbaren Blickwinkel haltbar?
Nein, sie ist vorgeschoben oder beruht auf einer ideologisch äußerst verengten Wahrnehmung von politisch Andersdenkenden. Deutlich wird das auch an den Maßnahmen gegen die Justiz sonst. Inzwischen treffen diverse Gesetze zur Umwandlung der Justiz nicht mehr nur das Verfassungsgericht, sondern alle Gerichte. Durch ein Vorziehen der Ruhestandsgrenze werden viele Richterinnen und Richter vorzeitig aus dem Dienst gedrängt, darunter auch entgegen der ausdrücklich garantierten Amtszeit in der Verfassung die Präsidentin des Obersten Gerichts. Die Neubesetzung erfolgt nun durch ein deutlich politisierteres Gremium, und alle Präsidentinnen und Präsidenten aller ordentlichen Gerichte im Land können ohne jede Begründung vom Justizminister ausgetauscht werden. Dass all diese Maßnahmen gegen ehemalige Kommunisten gerichtet sein sollen, ist eine reine Schutzbehauptung. Nach der Stellungnahme einer polnischen Juristenvereinigung beträgt das Durchschnittsalter aller polnischen Richterinnen und Richter zurzeit etwa 40 Jahre. Der Großteil der Juristen aus kommunistischen Zeiten ist schon lange ausgeschieden. Im Übrigen ist das Oberste Gericht nach der Wende 1990 im Sinne eines Neuanfangs ganz überwiegend neu besetzt worden.
Die EU hat nun ein Rechtsstaatsverfahren gegen Polen eingeleitet. Ist das richtig?
Ja, ich halte das Verfahren für dringend erforderlich. Was in Polen geschieht, rührt an dem Kern der europäischen Idee. Die Mütter und Väter der Europäischen Union wollten solchen Entwicklungen gerade vorbauen.
Durch das Veto Ungarns wird es aber nicht zu einem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens kommen . . .
Wenn möglichst alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgesehen von Ungarn mit Victor Orbán zum Ausdruck bringen, dass die Entwicklungen in Polen mit dem gemeinsamen europäischen Wert nicht vereinbar sind, ist das ein starkes Zeichen. Insoweit kommt es jetzt darauf an, dass in einem nächsten Schritt zunächst vier Fünftel der EU-Mitglieder erklären, dass die Lage in Polen dramatisch ist. Das wäre ein deutliches Signal, welches auch innerhalb Polens gehört werden könnte und an dem später die Bewertung und Fortentwicklung des Rechts anknüpfen kann.
Polen war ein Land, dem man bescheinigt hatte, auf einem guten Weg zu sein. Wie konnte es zu dieser Entwicklung kommen?
Das ist in der Tat verblüffend, irritierend und schwer zu erklären. Polen hat intensiv um seine Freiheit gekämpft, um Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Vielleicht liegt es daran, dass Polen in seiner Geschichte immer von anderen Nationen unterdrückt war. Dagegen haben sich die Polen zur Wehr gesetzt – mit nationalem Stolz und Selbstbewusstsein. Die Vorstellung, dass eine Gefahr aus dem Inneren kommen kann, dass man sich vor sich selbst schützen muss, ist daher für viele Menschen eher fernliegend. Die Widerstandsfähigkeit wurde dabei im Übrigen durch äußerst großzügige Sozialleistungen abgekauft, die leicht die Hälfte des Gehalts eines normalen Einkommens ausmachen können, zum Beispiel beim Kindergeld.
Ist solch eine Entwicklung auch in anderen Ländern denkbar?
Die Entwicklung in Polen weist in der polnischen Geschichte liegende landesspezifische Besonderheiten auf. Aber sie fügen sich in eine Entwicklung ein, die wir auch anderenorts beobachten können. Viele Menschen und viele Nationen sind durch die Geschwindigkeit der Veränderungen in einer globalisierten Welt, durch Offenheit und Vielfalt überfordert. Nehmen Sie sich das Beispiel der Homosexualität: Wir haben in Deutschland sechs Jahrzehnte gebraucht, um den Zustand zu erreichen, den wir heute haben. Diese Zeit haben viele Länder nicht gehabt, da steht Polen nicht allein.
Könnte so etwas wie in Polen auch in Deutschland geschehen?
Konkret sehe ich diese Gefahr bei uns überhaupt nicht. Aber man muss sich immer vor Augen führen, dass die Verfassungsgerichtsbarkeit eine große kulturelle Errungenschaft ist, die Zeit braucht, um ein gegenseitiges Vertrauen wachsen zu lassen – und schnell in Bedrängnis geraten kann. Die Wirksamkeit eines Verfassungsgerichts setzt eine politische Kultur voraus, die bereit ist, ihre Entscheidungen anzuerkennen. Wichtig ist dabei der Zuspruch der Öffentlichkeit. Die Politik muss erkennen, dass sie sich delegitimieren würde, wenn sie sich gegen das Gericht stellt. Das bedeutet nicht, dass ein Gericht dem Volk nach dem Mund reden soll, aber es muss seine Entscheidungen gut kommunizieren. Ein polnischer Kollege hat mir gesagt, es sei ein großer Fehler gewesen, dass sie darauf nicht hinreichend geachtet hätten.

Jurist
Johannes Masing (59) ist seit zehn Jahren Richter am Bundesverfassungsgericht. Er besitzt einen Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Universität Freiburg.

Polen
Masing ist mit einer Polin verheiratet, liebt das „wunderbare“ Land und engagiert sich seit Jahren im Bereich der deutsch-polnischen Zusammenarbeit. Er hat das deutsch-polnische Verwaltungskolloquium geleitet und vor dem polnischen Verfassungsgericht eine Rede gehalten – zu großen Teilen auf Polnisch.