Die Diskussion um eine AfD-Beratung durch den Verfassungsschutzpräsidenten kann nur von Hans-Georg Maaßen beendet werden. Dazu ist er verpflichtet, kommentiert Christian Gottschalk.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Für Straftäter gilt die Unschuldsvermutung, so lange, bis das Gegenteil bewiesen ist. Und es gilt der Grundsatz, dass sie sich nicht selbst belasten müssen. Für Hans-Georg Maaßen gilt beides nicht. Dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird unterstellt, er habe der AfD eine Art kostenlose Politikberatung gewährt. Strafbar ist das nicht, und Maaßen ist auskunftspflichtig. Das ist er seinem Amt und seiner Funktion schuldig.

 

Reden allein ist nicht verwerflich

Dass der Verfassungsschutzpräsident mit AfD-Politikern geredet hat ist nicht verwerflich, so lange er das auch mit Politikern anderer Parteien macht. Eine intenivere Zusammenarbeit von Politik und Verfassungsschutz ist nach den zahlreichen Pannen im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen den National Sozialistischen Untergrund allenthalben angemahnt worden, das ist auch richtig so. Es kann nicht wirklich kompliziert sein offen zu legen, mit wem sich Maaßen so getroffen hat. Dazu sollte sich Maaßen schon im eigenen Interesse möglichst schnell durchringen. Über den Inhalt der Gespräche können naturgemäß nur die Beteiligten verlässlich Auskunft geben. Auch das gilt es anzupacken, und zwar schnell. Wenn dann herauskommt, dass Maaßen der AfD Verhaltenstipps gegeben hat, eine Beobachtung zu vermeiden, dann wäre er nicht in seiner Position zu halten. Ansonsten ist die Diskussion zu beenden, und zwar schnell.