Karlsruhe setzt Bayerns Verfassungsschutz Grenzen. Das bedeutet aber nicht, dass all die Methoden, mit denen Nachrichtendienste mutmaßliche Feinde des Rechtsstaats überwachen, an sich schon verboten wären, meint StZ-Autor Armin Käfer.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Wer Nachrichtendiensten am liebsten die Zähne ziehen würde, wie zwei der drei Parteien, die in Berlin regieren, könnte sich nun durch das Bundesverfassungsgericht ermuntert fühlen. Doch vor einer Überinterpretation der Karlsruher Entscheidung zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz ist zu warnen. Ja, der Freistaat ist nach höchstrichterlichem Urteil zu sehr Überwachungsstaat. Die Verfassungsschützer handeln teilweise nicht mehr verfassungskonform – weil die CSU das so wollte. Ihr nun hinfälliges Gesetz geht nicht „bis an die Grenze dessen, was im Rechtsstaat erlaubt ist“, wie Innenminister Herrmann meint, sondern weit darüber hinaus.