Das Bundesamt für Verfassungsschutz steht möglicherweise kurz davor, die gesamte AfD als Verdachtsfall einzustufen, was weitreichende Folgen hätte. Das geht aus Medienberichten am Dienstag hervor.

Berlin - Das Bundesamt für Verfassungsschutz steht möglicherweise kurz davor, die gesamte AfD als Verdachtsfall einzustufen. Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang könnte bereits Anfang kommender Woche eine solche Einstufung vornehmen und damit die Beobachtung der AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln ermöglichen, berichteten die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) am Dienstag. 

 

Sollte die AfD als Verdachtsfall eingestuft werden, könnten ihre Mitglieder observiert und abgehört und V-Leute in ihren Reihen eingesetzt werden. Vor zwei Jahren hatte Haldenwang die AfD zum sogenannten Prüffall erklärt. Für die Prüfung hatte der Verfassungsschutzchef sich selbst ein Zeitfenster von zwei Jahren gesetzt, das nun abgelaufen ist.

Entscheidung steht noch aus

Ein Landesinnenminister sagte den RND-Zeitungen: „Die Entscheidung fällt in der kommenden Woche.“ Über ihren Ausgang herrsche „große Einigkeit“. Dabei sei die Entschlossenheit in der Union noch einmal größer als in der SPD - und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sei „mit im Boot“.

Den Berichten zufolge geht der Verfassungsschutz davon aus, dass der Einfluss des rechtsextremen Lagers in der AfD in den letzten zwei Jahren gewachsen sei. So hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) den „Flügel“, der dieses Lager repräsentiert, schon im März 2020 vom Verdachtsfall zu einer „erwiesenen extremistischen Bestrebung“ hochgestuft.

Auflösung des Flügels nur Täuschungsmanöver?

Die offizielle Auflösung des „Flügels“ im April 2020, der von dem derzeit aus der AfD ausgeschlossenen Brandenburger Rechtsextremisten Andreas Kalbitz und dem Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke geführt wurde, sieht der Verfassungsschutz den Berichten zufolge als Täuschungsmanöver an, da die Personen immer noch in der AfD aktiv seien und Strukturen weiter bestünden.

Die AfD dürfte sich heftig gegen ihre Beobachtung wehren. Gegen die Einstufung als Verdachtsfall könnte sie beim Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag klagen.

Der FDP-Innenexperte Benjamin Strasser erklärte zu der möglichen Einstufung der AfD: „Wenn das wirklich so kommt, würde mich es nicht verwundern.“ Auf Twitter schrieb er: „Das Sagen haben dort seit langem die Rechtsextremisten.“