Das Amtsgericht Freiburg hat wenige Tage vor der Vergewaltigung in Freiburg einen Haftbefehl gegen den jetzt Hauptverdächtigen erlassen. Ihm wird unter anderem Exhibitionismus vorgeworfen.

Freiburg/Stuttgart - Die Gruppenvergewaltigung in Freiburg hätte womöglich verhindert werden können. Gegen den Haupttatverdächtigen lag bereits ein Haftbefehl vor. Nach Informationen unserer Zeitung wurde er vier Tage vor der Vergewaltigung durch das Amtsgericht Freiburg erlassen. In dem Verfahren werden dem Syrer fünf Straftaten vorgeworfen, die er zwischen April und August diesen Jahres begangen haben soll – darunter Körperverletzung, Bedrohung und Exhibitionismus.

 

Laut Stuttgarter Innenministerium wurde der Haftbefehl aus „polizeitaktischen Gründen“ vorerst jedoch nicht vollstreckt. Es sollte zunächst weiter ermittelt werden. Der 21-Jährige ist darüber hinaus nach Informationen unserer Zeitung schon früher auffällig gewesen. Seit 2015 gab es zahlreiche Verfahren gegen ihn, unter anderem wegen Drogenhandels. Er gilt, wie mindestens ein weiterer Verdächtiger, als vorbestraft.

Spielte Ecstasy bei dem Verbrechen eine Rolle?

In der Nacht zum 14. Oktober soll in Freiburg eine 18-Jährige nach einem Disco-Besuch von bis zu 15 Männern vergewaltigt worden sein. Acht Männer sitzen bisher in U-Haft, sieben Syrer im Alter von 19 bis 29 Jahren und ein 25 Jahre alter Deutscher.

Was genau ist in der Tatnacht passiert? Nach Informationen unserer Zeitung besuchte das 18 Jahre alte Opfer offenbar zusammen mit einer Freundin eine Techno-Disco in einem Freiburger Industriegebiet. Dort lernten sie zwei junge Männer kennen und kauften einem der beiden eine Ecstasy-Pille ab, wie aus Polizeikreisen zu erfahren war. Nach dem Konsum der Tablette habe einer der beiden Männer dem späteren Opfer ein Getränk gereicht. Gegen Mitternacht habe die Frau dann den Club zusammen mit dem jetzt Hauptverdächtigen verlassen. Durch den Konsum der Droge oder einer unbekannten Substanz, die dem Getränk beigemischt worden sein könnte, sei sie wehrlos gewesen, berichtete die Polizei. Ob K.-o.-Tropfen im Spiel waren, sei unklar, heißt es.