Der Staatsanwalt fordert für den Moderator eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten.

Mannheim - Wettermoderator Jörg Kachelmann soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für vier Jahre und drei Monate in Haft. Der 52-Jährige habe sich einer besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht, betonten die Ankläger in ihrem Plädoyer am Mittwoch vor dem Landgericht Mannheim.

 

"Massive Todesangst"

Kachelmanns Ex-Freundin - sie erschien überraschend im Gericht - habe „massive Todesangst“ erlitten, sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge. Strafmindernd berücksichtigte er aber die „massiven Beeinträchtigungen“ Kachelmanns wegen der Berichterstattung in den Medien.

Die Gesamtschau aller Umstände zeige, dass sich die Tat so zugetragen haben müsse, wie von Kachelmanns Ex-Freundin behauptet, erklärten die Anklagevertreter. Es bestehe „kein vernünftiger Zweifel daran“, dass sich die Tat so zugetragen habe wie in der Anklage geschildert. Kachelmann soll demnach in der Nacht zum 9. Februar 2010 seine ehemalige Geliebte mit einem Küchenmesser bedroht und vergewaltigt haben. Der Moderator bestreitet die Vorwürfe.

Mutmaßliches Opfer im Gerichtssaal

Überraschend erschien die Ex-Freundin und Nebenklägerin zum Plädoyer der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht. Die 38-Jährige verfolgte die Plädoyers aufmerksam und vermied jeden Blickkontakt mit dem Wettermoderator. Ihr Anwalt Thomas Franz schloss sich den Forderungen der Staatsanwaltschaft an. „Das Strafmaß interessiert meine Mandantin nicht“, sagte Franz am Rande des Prozesses.

Die Aussagen der Nebenklägerin weisen laut Staatsanwaltschaft in wesentlichen Teilen einen „hohen Erlebnisbezug“ auf. Die Staatsanwaltschaft sei „nicht so blöd“, nicht zu erkennen, dass die Nebenklägerin in vielen Punkten gelogen habe, sagte Staatsanwalt Oltrogge. Unter anderem hatte sie Angaben zur Vorgeschichte der möglichen Tat erst spät korrigiert. Dennoch gehe die Anklage davon aus, dass die Angaben zum eigentlichen Tatvorwurf zutreffen.


Kachelmann habe seiner Geliebten gedroht, er würde sie töten, wenn sie nicht still sei. Wenn aus Sicht der Frau diese Drohung und nicht der Geschlechtsverkehr das eigentliche Kerngeschehen der Nacht gewesen sei, sei es einleuchtend, dass sie bestimmte Teilaspekte der angeblichen Vergewaltigung nicht wahrgenommen habe, sagte Staatsanwalt Werner Mägerle. Die 38-Jährige kann sich an bestimmte Details nicht erinnern, was Fragen nach ihrer Glaubhaftigkeit aufgeworfen hatte.

Zweifel an den Angaben der Frau waren auch dadurch genährt worden, dass auf dem Rücken des Messers, das Kachelmann der Frau an den Hals gehalten haben soll, keine DNA-Spuren gefunden wurden. Laut Oltrogge ist es naheliegend, dass die Spuren versehentlich beim Kontakt des Messers mit der Bettdecke abgewischt worden seien. Aus seiner Sicht ist es ausgeschlossen, dass sich die Frau die Verletzungen am Hals und an den Oberschenkeln selbst zugefügt hat. Es gebe eine natürliche Hemmschwelle, sich selbst Schmerzen zuzufügen.

Kachelmann genug gestraft durch massive Berichterstattung?

Auch in den Plädoyers spielte die Medienberichterstattung über den Prozess eine besondere Rolle. Der Angeklagte sei „in höchstem Maß Diffamierungen ausgesetzt gewesen“, sagte Oltrogge. Deshalb müsse man bei der Strafzumessung von einem minder schweren Fall ausgehen. Der Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs sieht für besonderes schwere Vergewaltigungen - wenn etwa der Täter bei der Tat ein Messer verwendet - eigentlich eine Strafe zwischen fünf und 15 Jahren vor. Das Gesetz erlaubt es jedoch, in sogenannten „minder schweren Fällen“ den Strafrahmen auf ein bis zehn Jahre zu reduzieren.

Kurz nach Beginn der Plädoyers war der Prozess zunächst unterbrochen worden. Kachelmann-Anwalt Johann Schwenn beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit, weil Staatsanwalt Oltrogge Details aus dem SMS-Verkehr zwischen dem 52-jährigen Schweizer und seiner Ex-Geliebten vorgelesen hatte.

Schwenn warf Oltrogge vor, er wolle seinen Mandanten bloßstellen. „Es geht darum, den Angeklagten maximal zu schädigen.“ Schwenn nahm den Antrag zurück, nachdem die Staatsanwaltschaft zusicherte, auf Passagen hinzuweisen, die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns berühren könnten.

Kachelmanns Verteidigung soll ihr Plädoyer am kommenden Dienstag, den 24. Mai, halten. Das Urteil wird eine Woche später, am 31. Mai, erwartet.