Ein 34-jähriger Angeklagter bestreitet vehement, eine junge Frau zum Oralverkehr gezwungen zu haben. Die heute 31 Jahre alte Frau ist zum Prozessauftakt nicht vor dem Amtsgericht Esslingen erschienen.

Esslingen - Wegen Vergewaltigung und Nötigung muss sich zurzeit ein 34-Jähriger vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Esslingen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, bereits am 14. Juni 2015 eine junge Frau in seinem Auto mit körperlicher Gewalt zum Oralverkehr gezwungen zu haben. Doch er streitet die Tat ab. Er habe die heute 31-Jährige noch nie getroffen. An jenem Sonntag, an dem die Tat geschehen sein soll, sei er gar nicht in Esslingen gewesen, sagt er. Das mutmaßliche Opfer konnte am ersten Prozesstag nicht vernommen werden, denn es war – bereits zum zweiten Mal – nicht zur Verhandlung erschienen. Dafür handelte sich die 31-Jährige ein Ordnungsgeld von 200 Euro ein.

 

Angeklagter soll auf Feldweg abgebogen sein

Für einen 33-jährigen Beamten der Kriminalpolizei, der sie Anfang 2016 vernommen hatte, passt ihr Fernbleiben indes in jenes Bild, das er damals von ihr gewonnen habe. Auch damals habe sie offensichtlich „große Angst“ gehabt, die Tat durch ihre Aussage noch einmal durchleben zu müssen. Sie habe detailliert und glaubwürdig geschildert, wie der Angeklagte mit ihr auf einen Feldweg in der Nähe des Körschtalviadukts gefahren sei und sie trotz ihrer Gegenwehr gezwungen habe, ihn oral zu befriedigen. Am Nachmittag des 14. Juni 2015 habe sie sich erstmals mit dem Mann aus Ulm getroffen, mit dem sie bis dahin nur über soziale Medien kommuniziert habe.

Erstmals gesehen, nicht aber miteinander gesprochen, hätten sie sich auf der Hochzeit ihrer Cousine. Danach sei es zum Internetkontakt gekommen. Zum realen Treffen habe er sie mit seinem BMW Cabriolet in Filderstadt abgeholt. Was ihr zufolge recht romantisch mit einem Eisessen in Esslingen und einem Bummel durch die dortige Burganlage begann, habe auf dem Feldweg ein jähes Ende genommen. Er hätte sie wieder nach Hause bringen sollen, sei aber von der Straße in den Feldweg abgebogen und habe ihr zu verstehen gegeben, sich schließlich „nicht nur zum Reden“ mit ihr getroffen zu haben. Sie habe daraufhin aussteigen wollen, doch er habe sie zurück gerissen, sie bedroht und sich an ihr vergangen.

Der 34-Jährige bestreitet das vehement. Er sei mit einem Kollegen zu einem dreitägigen Firmenfußballturnier nach Mannheim gefahren und habe den Mannschaftskameraden an jenem Sonntag gegen 16 Uhr in Dornstadt abgesetzt. Das wird von diesem vor Gericht bestätigt. Von dort sei er zu seiner Ulmer Wohnung gefahren. Er habe keine Beziehung mit der Facebook-Freundin eingehen wollen, er habe sich auch nicht mit ihr getroffen. Und er sei auch nicht mehr nach Filderstadt zurück gefahren, um sich mit ihr zu treffen, erklärt er auf eine diesbezügliche Frage des Vorsitzenden Richters Andreas Arndt.

Der 34-Jährige vermutet einen Racheakt

Weshalb die Frau ihn der abscheulichen Tat bezichtige? Er vermute, dass der Ex-Mann seiner Schwester dahinter stecke. Nach der Trennung habe dieser Nacktbilder von ihr ins Netz gestellt, weshalb sie ihn angezeigt habe. Den Vorwurf der Vergewaltigung erachte er als einen Racheakt an seiner Familie, den letztlich der vermutlich mit der 31-Jährigen bekannte Ex-Mann der Schwester eingefädelt habe, so der türkischstämmige 34-Jährige. Zumal das mutmaßliche Opfer seine Schwester in einer Whatsapp-Nachricht beleidigt habe. Der Kripobeamte, der die Frau seinerzeit vernommen hatte, berichtet, sie sei „sehr aufgelöst“ gewesen, ihre Aussage sei für ihn jedoch „glaubhaft und schlüssig“ gewesen. „Ich sah keinen Grund, an ihren Aussagen zu zweifeln“, sagt der 33-jährige Polizist. Der Anwalt des Angeklagten, der seinen Mandanten gemeinsam mit einer Verteidigerin vertritt, merkt indes an, die Befragung des mutmaßlichen Opfers sei wohl „nicht besonders kritisch“ gewesen.

Der Hausarzt, der die 31-Jährige bis zu ihrem Umzug nach Frankfurt Mitte 2016 behandelt hatte, berichtet davon, dass sich der seelische Zustand der ohnehin durch Depressionen belasteten Frau von Mitte 2015 an noch verschlechtert habe. Sie habe unter Unruhe, Schlafstörungen und Magenbeschwerden gelitten, die einer körperlichen Ursache zuzuordnen waren. Sie wurde schließlich sogar stationär in einer Klinik für psychisch Erkrankte behandelt. Dass sie Opfer einer Sexualstraftat geworden sei, habe sie ihm gegenüber „nicht direkt“ erklärt. Wohl aber habe sie Anspielungen gemacht, „wollte aber nicht richtig damit rausrücken“, sagt der Arzt.

Der Prozess wird an diesem Freitag fortgesetzt. Dann soll die 31-Jährige vorgeführt werden, um ihre Aussage zu machen.