1350 Euro muss ein 35-Jähriger zahlen, weil er im Netz einen volksverhetzenden Kommentar geschrieben hat. Richterin und Staatsanwalt sahen aus zwei Gründen von einer Gefängnisstrafe ab.

Ditzingen - Es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass sein Post auf der sozialen Plattform Facebook solche Konsequenzen haben würde, sagte der Angeklagte zu Beginn des Prozesses vor dem Amtsgericht Ludwigsburg. Noch einmal werde ihm das nicht passieren, beteuerte er. Der 35-jährige Ditzinger musste sich Donnerstagnachmittag wegen Volksverhetzung verantworten. Sein rassistischer Kommentar kostet ihn nun Geld: Die Richterin verhängte eine Strafe von 1350 Euro.

 

Der ungelernte Lagerarbeiter hatte im Mai des vorigen Jahres in der AfD-Gruppe „Bilde dir deine eigene Meinung“ einen Text veröffentlicht, in dem er ankündigte, in einem braunen Eisenbahnwaggon durch einen Torbogen mit der Aufschrift „Arbeit macht frei“ fahren zu wollen. In dem Chat auf der Seite ging es im weiteren Verlauf um einen herabwürdigenden Vergleich von Europäern und Afrikanern.

Angeklagter verweist auf eigene ausländische Wurzeln

Die Meldestelle Respect des Demokratiezentrums Baden-Württemberg hatte den Hetz-Post entdeckt und die Polizei eingeschaltet. Auf dieser Plattform können Bürger rechtsextreme Vorfälle, Fälle von religiös begründeter Radikalisierung und Online-Hetze melden.

Mit seinem Post habe der Mann „den öffentlichen Frieden gestört und eine Gruppe gegen Teile der Bevölkerung aufgehetzt“, hieß es in der Anklageschrift. „Dummes unüberlegtes Dahinschreiben“ nannte der Angeklagte, der ohne juristischen Beistand zu Verhandlung erschienen war, seinen Kommentar. „Ich habe das nicht als Volksverhetzung gesehen.“ Er habe vielmehr verfolgt, was auf der Seite geschrieben worden sei und dies kommentiert. Außerdem habe er nichts gegen Ausländer, erklärte der Ditzinger. Er besitze selbst ausländische Wurzeln, auch sein Freundeskreis bestehe aus Personen unterschiedlicher Nationalitäten.

Bei Volksverhetzung ist eine Freiheitsstrafe vorgesehen

„Erst nachdenken, dann sprechen“, quittierte die Richterin die Aussage des Mannes. In seinem Plädoyer wandte sich auch der Staatsanwalt an den arbeitslosen Ditzinger. Auch wenn er es anders gemeint haben sollte: „Derjenige, der Ihren Kommentar liest, weiß ja nicht, wie sie es meinen.“

Trotz seiner sechs Vorstrafen, die jedoch andere Gründe hatten, ließen Richterin und Staatsanwalt den Mann noch mit einer verhältnismäßig milden Strafe davonkommen. „Das Gesetz sieht bei Volksverhetzung eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren vor“, sagte die Richterin. Allerdings verzichtete sie auf eine Haftstrafe. Dass der Mann die Tat gestanden und eingeräumt hatte, nicht nachgedacht zu haben, bevor er losschrieb, „das hat sich strafmildernd ausgewirkt“, sagte die Richterin.

Geringere Geldzahlung wegen Schulden und Unterhaltsforderungen

Auch der Staatsanwalt hatte in seiner Schlussrede von einer Haftstrafe abgesehen und stattdessen einen Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro gefordert. Die Richtern folgte dem Plädoyer in Teilen: Sie verurteilte den Mann, der sowohl hohe Schulden hat, als auch Unterhaltszahlungen für zwei Kinder leisten muss, zu 90 Tagessätzen mit je 15 Euro.

Da sowohl der 35-Jährige als auch der Staatsanwalt zu Protokoll gaben, nicht von weiteren Rechtsmitteln Gebrauch zu machen, ist das Urteil rechtskräftig.