In Leinfelden-Echterdingen wird gerade eine neue Parkregelung eingeführt. Die neuen Parkschilder im südlichen Leinfelden lösen bei vielen Anwohnern Verwirrung und Unverständnis aus.

Leinfelden - Seit Kurzem gilt in den Wohngebieten südlich der Musberger Straße in Leinfelden eine neue Parkregel mit einer Höchstparkdauer. Die Schilder mit den entsprechenden Hinweisen stehen bereits. Die Anwohner und Beschäftigten sollten eigentlich mit Ausweisen davon ausgenommen werden. Der Anwohner- oder Beschäftigtenparkausweis, der das Abstellen eines Fahrzeugs auf der Straße über einen unbegrenzten Zeitraum beziehungsweise für bis zu zehn Stunden ermöglichen würde, kann bislang jedoch wegen technischer Probleme nicht online beantragt werden. Das sorgt für Unverständnis bei den Betroffenen.

 

Gleich mehrere E-Mails haben unsere Zeitung zu dem Thema in den vergangenen Tagen erreicht. „Es wird mit Hochdruck an einer Lösung des Problems gearbeitet“, verspricht die stellvertretende Leiterin des Ordnungsamts, Jutta Rößler. Sie hofft, dass die Anwohner ihre Ausweise innerhalb der nächsten Tage wieder online beantragen können. Eine persönliche Beantragung sei zwar auch möglich. Doch das Ordnungsamt bittet darum, sich zu gedulden und die Ausweise online zu beantragen. Solange keine Anwohner- und Beschäftigtenausweise ausgestellt werden könnten, fänden natürlich auch keine Kontrollen statt, verspricht Rößler.

Wo die Parkausweise gelten

Die Anwohner kritisieren jedoch nicht nur, dass die angekündigten Anwohner- und Beschäftigtenparkausweise noch nicht zu haben sind. Sie bemängeln auch, dass die Anwohnerparkausweise nur unmittelbar um das Wohnhaus herum gelten. Wer dort keinen Parkplatz bekommt und einige Straßen weiterfährt, für den gilt nun eine Parkscheibenregelung.

Das Ziel der neuen Parkregelung ist es, den Flickenteppich an Vorschriften in Leinfelden-Echterdingen zu vereinheitlichen. Gleichzeitig sollen Dauerparker, die ihre Fahrzeuge während eines Messebesuchs oder sogar während einer Urlaubsreise in Wohngebieten parken, zum Nutzen der Parkhäuser gezwungen werden. „Das war eine starke Forderung der Anwohner. Wir haben viele Beschwerden bekommen“, erinnert sich Rößler. Die Stadt hat in der Folge gemeinsam mit dem Gemeinderat ein neues Parkkonzept erarbeitet, das nun umgesetzt werden soll. Auch Anhänger und Wohnwagen sollen demnach nicht mehr abgestellt werden dürfen. Und seit dem 17. Mai gilt nun in den Wohngebieten südlich der Musberger Straße die Regel, dass mit Parkscheibe höchstens vier beziehungsweise zehn Stunden geparkt werden darf.

Absichtlich Anwohnerausweise für kleine Zonen

Dass immer nur Anwohnerparkausweise für kleine Zonen und nicht beispielsweise für einen gesamten Teilort ausgestellt werden, diese Entscheidung wurde bewusst getroffen. Dadurch solle verhindert werden, dass Einwohner aus Wohngebieten am Rande eines Teilorts beim Einkaufen in der Stadtmitte Anwohnerparkplätze nutzen, erklärt Rößler.

Während einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni sollen noch keine Strafen für Falschparker erhoben werden. Stattdessen möchte die Stadtverwaltung bis dahin Hinweise zu den neuen Parkregeln verteilen. Wenn die Bewohnerparkausweise einmal ausgestellt werden, sollen sie 30 Euro pro Jahr kosten. Die Beschäftigtenparkausweise kosten 90 Euro pro Jahr.