In ganz Stuttgart gibt es Beschwerden wegen Elektrorollern, die an Zugängen oder Mitten auf Wegen abgestellt werden – etwa im Stadtteil Sommerrain. Die Stadt reagiert.

Roland Schmid, Vorsitzender der CDU-Bezirksgruppe Bad Cannstatt, findet E-Scooter grundsätzlich gut, ärgert sich aber über die oft falsch geparkten Tretroller. Er sieht jetzt die Grenze des Erträglichen erreicht. Deshalb hat er an Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) geschrieben. „Ich wünsche mir, dass der OB den Anbietern klarmacht, dass es jetzt ernst ist und ihnen zur Not die Genehmigung entzogen wird, wenn es weiterhin derlei Behinderungen im öffentlichen Straßenraum gibt“, so Schmid.

 

Der Lokalpolitiker beobachtet die Entwicklung speziell im Bad Cannstatter Stadtteil Sommerrain genau. Regelmäßig werde der Zugang zur S-Bahn mit E-Scootern zugestellt oder auch der örtliche Briefkasten. Auch Hauszugänge, schmale Gehwege oder Parkscheinautomaten seien betroffen, betont Schmid. „Alle bisherigen Appelle und Initiativen im Bezirksbeirat haben zu keiner Veränderung geführt“, sagt er.

Eine Antwort von Rathauschef Nopper an Schmid steht noch aus. Derweil verweist Oliver Hillinger, ein Sprecher der Stadt Stuttgart, darauf, dass mit Beginn der Einführung von E-Scooter-Verleihsystemen in Stuttgart mit den Betreibern freiwillige Selbstverpflichtungserklärungen verhandelt worden seien – mit klaren Regeln auch bezüglich des Abstellens. In der Selbstverpflichtung gibt es Verbotszonen zum Parken. Zudem dürften nicht mehr als fünf E-Scooter an einem Ort bereitgestellt werden. Zugänge zum öffentlichen Nahverkehr müssten freigehalten werden. Die Tretroller dürfen auch nicht in Gärten, Parks und Landschaftsschutzgebieten abgestellt werden. Wird der E-Scooter auf einem Radweg oder mitten auf dem Fußweg stehen gelassen, kann er von der Stadt entfernt werden. In diesem Fall muss der Verursacher eine Strafgebühr zahlen.

Appelle des Bezirksbeirats bisher wirkungslos

Beschwerden gibt es in ganz Stuttgart

Beschwerden über falsches Abstellen der E-Scooter gibt es laut Stadt in ganz Stuttgart. Die Stadtverwaltung hat nun in der Innenstadt 13 spezielle Parkplätze in Abstimmung mit den Anbietern eingerichtet. „Diese werden zunehmend genutzt“, sagt Stadtsprecher Hillinger. Die Akzeptanz werde bis Jahresende überprüft und dann bei Bedarf nachjustiert. Eine Ausdehnung der Sonderstandorte im ganzen Stadtgebiet sei im Gespräch und wird auch bei Umgestaltungen von Plätzen und Straßen berücksichtigt. Auch am Bahnhofsvorplatz in Bad Cannstatt soll es bei der anstehenden Umgestaltung dauerhafte Abstellflächen für E-Scooter geben. Die Stadtverwaltung will in der gesamten Stadt ihr Konzept der „Stuttgarter Ecke“ nach und nach an gestaltungsfähigen Kreuzungen umsetzen und damit weitere Abstellflächen für E-Scooter schaffen.

Bürger dürfen falsch geparkte E-Scooter selbst umstellen

Bürgern, die durch falsch abgestellte E-Scooter behindert werden, rät Hillinger, die Anbieter zu kontaktieren und es zu melden und auch gegebenenfalls das Fahrgerät, wenn möglich, umzustellen. Auf der Homepage der Stadt sind alle in Stuttgart gängigen fünf E-Scooter-Anbieter mit der jeweiligen Telefon-Hotline genannt. Zudem gibt es seit Oktober eine Plattform Shared Mobility, eine Interessengemeinschaft der Mobilitätsanbieter Bolt, Lime, Tier und Voi, mit einer anbieterübergreifenden Meldeseite für falsch abgestellte Elektrofahrzeuge. Sie ist unter www.scooter-melder.de zu finden und deckt bundesweit rund 130 Städte ab.

Die Anbieter gehen den Hinweisen so schnell wie möglich nach, erklärt Alexander Jung, Sprecher der Arbeitsgruppe Mikromobilität. In kleineren Städten gehen die Anbieter in der Regel innerhalb von ein paar Stunden den Verstößen nach, an Wochenenden oder nachts kann es zum Teil etwas länger dauern.

Das Angebot gibt es über eine Webseite und nicht per App, weil viele Leute davor zurückschrecken, sich eine weitere App zu installieren. Die Webadresse sei der schnellere Weg, so Jung. Über das Scannen eines QR-Codes gelangen die Nutzer auf die Webseite, um dort die Angaben eingeben zu können. Zu Angaben, wie oft der Service schon in Anspruch genommen wurde, gab es aktuell noch keine Auskunft.

Zudem würden der städtische Vollzugsdienst und die Verkehrsüberwachung sowie die Polizei die Einhaltung der Verkehrsregeln kontrollieren, heißt es bei der Stadt. Die Polizei stehe im Austausch mit den E-Scooter-Anbietern und erarbeite Lösungskonzepte zu den Missständen. „Vonseiten der E-Scooter-Anbieter werden auch Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Nutzern ausgeschöpft“, so Stadtsprecher Hillinger.

Regeln für E-Scooter-Nutzer und -Betreiber

Die Selbstverpflichtungserklärung
der E-Scooter-Betreiber ist im Internet unter www.stuttgart.de/leben/mobilitaet/elektromobilitaet/e-scooter/ zu finden.

Beschwerden
über falsch abgestellte E-Scooter können Bürger direkt beim Betreiber abgeben. Die Anbieter mit Hotlines sind zu finden unter www.stuttgart.de/leben/mobilitaet/elektromobilitaet/e-scooter/ . Beschwerden über die Plattform Shared Mobility sind über die Webseite www.scooter-melder.de möglich.