Können Tempo-30-Zonen überall eingerichtet werden? Was sind die Kriterien, und wer entscheidet? Wir geben am Beispiel Filderstadts einen Überblick.

Filderzeitung: Rebecca Anna Fritzsche (fri)

Filderstadt - Beim Tempo 30 scheiden sich die Geister. Die einen sehen darin eine wirksame Maßnahme gegen zuviel Lärm und Verkehrsgefahr – die anderen sehen sich dabei unfairerweise ausgebremst. Doch welche Voraussetzungen muss eine Straße überhaupt haben, damit Tempo 30 eingerichtet werden kann? Wir geben einen Überblick am Beispiel Filderstadts.

 

Wer entscheidet über eine Tempo-30-Zone?

Das sind die oberen und unteren Verkehrsbehörden, angesiedelt beim Regierungspräsidium und beim Verkehrsministerium, erklärt Jan-Stefan Blessing, der Leiter des Filderstädter Ordnungsamts. Alle Vorgaben dazu sind in der Straßenverkehrsordnung festgelegt, es bedarf also einer Anordnung dazu. „Das ist eine rein staatliche Entscheidung“, sagt Blessing, „der Gemeinderat etwa hat kein Hoheitsrecht“. Das Gremium könne zwar Tempo-30-Zonen vorschlagen und um die Prüfung einer solchen bitten – ohne die Anordnung der Verkehrsbehörde geht aber gar nichts.

Wo ist eine Tempo-30-Zone möglich?

Das kommt ganz auf die genauen Umstände an. „An einer Hauptverkehrsstraße lässt sich Tempo 30 sehr schwer umsetzen“, weiß Blessing. „Da muss etwas Gravierendes vorliegen – etwa eine Gefahrenstelle. In einem reinen Wohngebiet dagegen sind die Hürden nicht so hoch.“ Wird beispielsweise eine Umgehungsstraße gebaut, und ist die Durchgangsstraße innerorts darum entlastet, kann dort eine Tempo-30-Zone in Frage kommen.

Wie funktioniert die Einrichtung?

Neben verschiedenen Vorgaben, die erfüllt sein müssen, werden auch Gutachten erstellt, bezüglich Lärm, Verkehrsfluss oder Sicherheit. „Die Gutachten müssen die jeweiligen Grenzwerte nachweisen“, erklärt Blessing. Im Fall einer Lärmbelastung müssten beispielsweise über 70 Dezibel Verkehrslärm dauerhaft nachgewiesen werden – „das ist in ganz wenigen Fällen so“. Nicht zuletzt: Die Straße muss auch baulich gesehen dafür geeignet sein.

Befragt werden dann auch Beteiligte wie die Müllabfuhr, die Busunternehmen, der Landkreis und die Landespolizei. Denn deren Arbeit darf nicht beeinträchtigt werden durch die neue Tempo-30-Zone. „Die Polizei muss nicht zustimmen“, erklärt Blessing, „soll aber widersprechen, wenn es aus ihrer Sicht triftige Gründe gegen eine Tempo-30-Zone an einer bestimmten Stelle gibt“.

Was hat der Filderstädter Lärmaktionsplan damit zu tun?

Der Lärmaktionsplan, den die Stadt vor einigen Jahren verabschiedet hat, sieht eine Reduktion des Verkehrslärms für bestimmte, besonders belastete Bereiche in der Stadt vor. In diesen Bereichen kann es darum einfacher sein, Tempo-30-Zonen einzurichten, erklärt Jan-Stefan Blessing.

Wünschen sich viele Anwohner eine Tempo-30-Zone?

Ja, erklärt der Ordnungsamtschef Blessing, derartige Anfragen kämen immer mal wieder.

„Ich glaube, vielen Bürgern ist das nicht so klar, warum an manchen Stellen Tempo 30 gilt und an manchen nicht“, sagt Alexander Wolff. Er wohnt in Bernhausen an der Neuhäuser Straße und fragt sich: Warum gibt es hier kein Tempo 30 – schon alleine wegen der vielen Lastwagen? Wolff betont: „Ich weiß, Bernhausen ist kein Luftkurort. Aber wenn vergleichbare Straßen in anderen Stadtteilen bereits Tempo 30 haben, fragt man sich ja durchaus, warum das hier nicht geht.“

Jan-Stefan Blessing stellt klar: „Die Neuhäuser Straße ist die Ortsdurchfahrt im Zuge der Landesstraße L 1209.“ Es handele sich also nicht um eine reine Wohngebietsstraße. Blessing betont, nachts gelte bereits Tempo 30 und ein LKW-Durchfahrtsverbot, mit Ausnahme des Anlieger- und Lieferverkehrs von 6 bis 22 Uhr.

Blessing zählt einige Maßnahmen auf, die bereits umgesetzt wurden, um die Straße verträglicher zu machen, etwa eine Radarfalle, stellenweise Park- und Halteverbote sowie eine Mittelinsel.

„Neben der Verkehrssicherheit als höchstes Planungsziel ist auf einer Landesstraße ein guter Verkehrsablauf, die sogenannte Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs, sicherzustellen“, so Blessing. „Daher steht eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Widerspruch zur Landesstraßenfunktion.“ Auch im Lärmaktionsplan hätten die Gutachter für die Neuhäuser Straße keine weiteren Maßnahmen als die bestehenden empfohlen. Die Überwachung der Regelungen, erklärt Blessing weiter, erfolge durch die Landespolizei und den städtischen Gemeindevollzugsdienst, der auch mit mobilen „Blitzern“ erfolge.