Es kommt vor, dass Menschen als vermisst gelten, obwohl sie schon längst wieder zuhause sind. So ist es auch im Falle einer Frau, deren Suchplakat immer noch im Stuttgarter Westen ausgehängt ist.

Stuttgart - An der S-Bahn-Haltestelle Schwabstraße hängt ein Plakat mit der großen Aufschrift „Vermisst“. Darunter ist eine junge Frau zu sehen, die seit Anfang Juli verschwunden ist. Ist das ein Grund, sich Sorgen zu machen und die Augen nach ihr offen zu halten? Die Nachfrage bei der zuständigen Polizeibehörde gibt die Antwort: nein. Das Plakat ist veraltet und die Frau längst wieder gefunden.

 

Fast jeder Facebook-Nutzer ist wohl schon auf einen Post gestoßen, in dem nach einer vermissten Person gesucht wird. Solche Beiträge werden in Sozialen Netzwerken vielfach geteilt, in der Hoffnung, die Gesuchten schnell zu finden. Doch ob die Fälle noch aktuell sind, geht aus solchen Beiträgen meistens nicht hervor. Ebenso wenig wie aus Plakaten, die oft an belebten Orten, wie eben eine S-Bahn-Haltestelle, zu finden sind.

Die Suche in der Öffentlichkeit hat ihre Vor- und Nachteile

Dabei ist es laut Polizei nicht immer sinnvoll, das Verschwinden einer Person publik zu machen. „Eine öffentliche Fahndung, egal ob über eine Pressemeldung oder Social-Media-Kanäle, ist immer ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte und wird bei Erwachsenen nur gemacht, wenn man von einer Gefahr für die vermisste Person ausgehen muss“, sagt Petra Kopp, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Reutlingen. Dort hatte man im Juli mit einem Fall zu tun, der bereits nach wenigen Tagen geklärt worden war. Jedoch sind noch heute Suchplakate der vermissten Frau in Stuttgart-West zu finden.

Kopp verstehe, dass Angehörige und Freunde einer vermissten Person in ihrer Sorge nicht immer, abwägen könnten, ob eine Suche über die Öffentlichkeit die richtige Handlung ist oder nicht. So können viele Menschen erreicht werden, die eventuell Hinweise zum Fall geben können. Die Pressesprecherin sagt jedoch: „Oft werden teilweise niederschwellig Posts veröffentlicht. Daher sehen wir eine ungeprüfte Verbreitung kritisch. Das liegt aber nicht in unserer Hand.“ Sie rät in jedem Fall dazu, sowohl Posts zu löschen als auch aufgehängte Plakate abzunehmen, sobald die gesuchte Person gefunden ist - auch wenn dies rechtlich nicht explizit für Privatpersonen geregelt sei.

Hat sich eine Vermisstensuche erledigt, gibt dies die Polizei meist über eine Pressemitteilung bekannt. Dennoch habe nicht jeder Fall eine Fahndung in der Öffentlichkeit zur Folge, sagt Kopp. Die Möglichkeiten der Polizei seien vielfältig: „Die Öffentlichkeitsfahndung ist nur eine Maßnahme. Wenn wir diese nicht treffen, heißt das nicht, dass keine Fahndung läuft. Immer am Fall orientiert wird entschieden, welche Vorgehensweisen zuerst oder parallel stattfinden.“