Mehr als 32 Stunden Verspätung hatte der Condor-Flug von Palma nach Stuttgart. Passagiere werden für diese Komplikationen entschädigt. Die nötigen Schritte müssen sie aber selbst in die Wege leiten.

Stuttgart - Die Condor-Passagiere des Flugs von Palma de Mallorca nach Stuttgart sind sauer. Ihr Flieger ist am Montagabend um 20.34 Uhr mit mehr als 32 Stunden Verspätung in Stuttgart gelandet.

 

„Wenn uns jemand gesagt hätte, wir fliegen heute nicht mehr, hätten wir wenigstens gewusst, was los ist“, sagt eine Condor-Passagierin. Die Reisende aus Stuttgart war von der Verspätung des Condor-Flugs Palma-Stuttgart betroffen und fühlt sich vom Flugbetreiber schlecht behandelt. Im Gespräch mit unserer Reaktion erzählt sie, dass von Condor niemand persönlich mit den Fluggästen gesprochen hatte. Stattdessen seien im Hotel, in dem die Passagierin untergebracht war, immer wieder neue Schilder mit veränderten Abholungs- und Abflugszeiten aufgestellt worden. Die Passagiere haben jetzt Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro. Die Condor-Passagierin aus Stuttgart will ihre Rechte mithilfe eines Anwalts durchsetzen. Der Möglichkeit, die Entschädigung über die Condor-Homepage geltend zu machen, traut sie nicht.

Fluggäste sollen das Kontaktformular auf der Homepage nutzen

Wie das Luftfahrt-Bundesamt schriftlich mitteilt, ist dies jedoch der erste Schritt: „Zunächst muss der betroffene Fluggast seine Ansprüche gegenüber dem ausführenden Luftfahrtunternehmen geltend machen.“ Condor stellt hierfür ein Kontaktformular auf der Homepage bereit. Sollte die Flugline die zivilrechtlichen Ansprüche des Fluggastes nicht oder nicht ausreichend ausgleichen, habe der Fluggast die Möglichkeit, einen Anwalt aufzusuchen und seine Ansprüche in einem Klage- oder Mahnverfahren durchzusetzen, informiert das Luftfahrt-Bundesamt weiter. Will der Fluggast keine Klage einreichen oder ist ein Anwalt schlicht zu teuer, habe er laut Luftfahrt-Bundesamt die Möglichkeit, eine Schlichtungsstelle im Luftverkehr anzurufen. Dieser Anruf sei für den Fluggast kostenfrei.

Wie Passagiere für Flugverspätungen entschädigt werden, ist in der EU-Verordnung 261/2004 geregelt. Demnach haben Passagiere dann Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sich der Flug mehr als drei Stunden verspätet. Entscheidend ist hierbei, wann das Flugzeug den Zielflughafen erreicht. Wie hoch die Entschädigung letztlich ausfällt, ist abhängig von der Flugstrecke. Für Kurzstrecken (bis 1.500 Kilometer) ist eine Ausgleichszahlung von 250 Euro vorgeschrieben. Mittelstrecken (bis 3.500 Kilometer) werden mit 400 Euro und Langstrecken (ab 3.500 Kilometer) mit 600 Euro entschädigt. Ein Anspruch auf Zahlung der Ausgleichsleistung besteht nicht, wenn außergewöhnliche Umstände – wie beispielsweise politische Instabilität, Streik oder Wetterbedingungen – zur Verspätung führen.