Unionsabgeordnete reagieren mit Unverständnis auf die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahren. Der Konflikt zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem obersten europäischen Gericht sei längst beigelegt.

Korrespondenten: Markus Grabitz (mgr)

Brüssel - Die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Mai 2020 zu den Staatsanleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) sorgt für Befremden im Europa-Parlament. Der Finanzexperte der CDU im Europa-Parlament, Stefan Berger, sagt: „Der zur Rede stehende Sachverhalt rechtfertigt nicht einen solchen Schritt.“ Sein CSU-Kollege Markus Ferber spricht von einer „schwer nachzuvollziehenden Entscheidung“ der Kommission: „Das Problem ist eigentlich bereits aus dem Weg geräumt. Es gibt also keinen guten Grund für die Prinzipienreiterei der Kommission.“