Die Sorge über einen Zusammenhalt der Europäischen Union ist berechtigt. Allerdings nicht wegen des Streits zwischen Verfassungsgericht und EuGH, kommentiert Christian Gottschalk.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in Gang setzen wird, das war am 5. Mai des vergangenen Jahres schon absehbar. Da verkündete das Bundesverfassungsgericht ein Urteil, welches seinesgleichen sucht. Im Streit über die Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank erklärte Karlsruhe zum ersten Mal, dass die Handlungen eines EU-Organs nicht von europäischem Recht gedeckt sind. Die Rechtsprechung der Kollegen vom EuGH in Luxemburg bewerteten die Richter als „objektiv willkürlich“. Experten sprachen von einer juristischen Atombombe.