Der Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln entsetzte bundesweit. Dass die beiden Raser mit Bewährungsstrafen davon kamen, stieß auf viel Kritik - in der Bevölkerung, aber auch beim BGH. Die höchsten Richter hoben das Urteil teilweise auf.

Köln - Der Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln wird erneut vor Gericht verhandelt. Am Mittwoch (6. Dezember) beginnt die Neuauflage eines Prozesses gegen zwei junge Männer, die bereits im vergangenen Jahr zu Bewährungsstrafen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden waren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob dieses Urteil teilweise auf und monierte die Aussetzung der Strafen zur Bewährung. Nun kommen die beiden Männer möglicherweise doch noch ins Gefängnis.

 

Im April 2015 hatten die damals 21 und 22 Jahre alten Fahrer sich mit getunten Autos in Köln-Deutz ein spontanes Rennen geliefert. Mit Tempo 95 schleuderte einer der Wagen aus der Kurve - und traf eine 19-Jährige, die auf dem Radweg unterwegs war. Erlaubt war an der Stelle eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde. Die Studentin starb an ihren schweren Verletzungen. Der Fall hatte überregional für Entsetzen gesorgt, zumal es im Frühjahr 2015 mehrere schlimme Raser-Unfälle in Köln und anderswo gegeben hatte.

Das Kölner Landgericht verurteilte den Fahrer des Unfallwagens zu zwei Jahren auf Bewährung und den anderen Raser zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Das stieß in der Bevölkerung auf viel Unverständnis. Die Staatsanwaltschaft legte Revision gegen das Urteil ein. Für fahrlässige Tötung sind bis zu fünf Jahre Haft möglich.

Illegale Autorennen führen immer wieder zu schweren Unfällen

Die BGH-Richter hielten die Höhe der verhängten Strafen für angemessen, nicht jedoch die Aussetzung zur Bewährung. Das Landgericht habe nicht ausreichend berücksichtigt, wie sich dies auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken könne, befanden die obersten Strafrichter. Außerdem sei unbeachtet geblieben, dass die beiden Männer vorsätzlich mehrere Verkehrsverstöße begangen und die Gefahrenlage wegen ihres aggressiven Fahrstils bewusst herbeigeführt hätten.

Illegale Autorennen führen immer wieder zu schweren Unfällen. Im Februar hatte ein Berliner Gericht in einem aufsehenerregenden Fall nach einem tödlichen Unfall erstmals zwei Raser zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Juni hatte der Bundestag einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren für illegale Autorennen vorsieht, wenn dabei jemand schwer verletzt oder getötet wird. Selbst wenn niemand zu Schaden kommt, drohen noch bis zu zwei Jahre Haft. Bis dahin wurde die Teilnahme an solchen Rennen mit 400 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte, wer das Leben anderer leichtfertig aufs Spiel setze, müsse mit maximalen Konsequenzen rechnen: „Todesraser müssen hart bestraft werden.“

Künftig wird schon der Versuch bestraft, ein Rennen zu organisieren. Fahrzeuge können eingezogen werden. Außerdem werden auch Fahrer erfasst, die unabhängig von Rennen „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ rasen. Im September machte der Bundesrat den Weg für die Strafverschärfung frei.