Die AfD klagt gegen den Verfassungsschutz. Der Vorwurf: Die ganze Partei werde zu einem Verdachtsfall hochgestuft.

Köln - Die AfD klagt beim Verwaltungsgericht Köln gegen den Verfassungsschutz. Es seien zwei Klagen und zwei Eilanträge eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Die AfD wolle damit verhindern, dass das in Köln ansässige Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die ganze Partei zu einem Verdachtsfall hochstuft und dass es öffentlich angibt, dass der rechte „Flügel“ der Partei mehrere tausend Mitglieder gehabt habe.

 

Möglicherweise ergeht bereits am Montag ein sogenannter Hängebeschluss, der die Zeit bis zum Eilverfahren überbrücken würde. Dies hängt davon ab, ob der Verfassungsschutz eine Stillhaltezusage abgibt, also nicht vor dem Eilverfahren handelt, und ob dies dem Gericht ausreicht.

Medienberichten zufolge könnte der Verfassungsschutz die AfD schon Anfang der Woche als Verdachtsfall einstufen. Der „Flügel“, der das extrem rechte Lager der Partei repräsentierte, war im März 2020 vom Verdachtsfall zu einer „erwiesenen extremistischen Bestrebung“ hochgestuft worden. Er ist inzwischen offiziell aufgelöst.