Stefan Mappus verklagt das Land Baden-Württemberg, weil er im Untersuchungsausschuss zum EnBW-Deal nicht als "Betroffener" geführt wurde.

Stuttgart - Rund ein Jahr nach Abschluss des EnBW-Untersuchungsausschusses hat der ehemalige Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) vor Gericht um Rechte gegenüber dem Landtagsgremium gekämpft. Mappus, der selbst vor der 7. Kammer auftrat, hatte gegen das Land Baden-Württemberg geklagt, weil er sich vom Gremium ungerecht behandelt fühlte. Er will als „Betroffener“ im Sinne des Untersuchungsausschussgesetzes das Recht auf Fragen und Beweisanträge erhalten.

 

In der Verhandlung unter Leitung der Vorsitzenden Richterin Sylvia Thoren-Proske wurde aber deutlich, dass außer dem Saarland kein anderes Bundesland - also auch nicht Baden-Württemberg - dem „Betroffenen“ das von Mappus verlangte Frage- und Beweisantragsrecht gewährt. Der U-Ausschuss hatte ihm nur ein Recht auf Stellungnahme vor der Befragung weiterer Zeugen und auf Anwesenheit bei der Beweisaufnahme, also den Befragungen im Ausschuss, eröffnet.

Urteil geht schriftlich zu

Die Entscheidung des Gerichts wird den Kontrahenten schriftlich übersandt, teilte das Gericht nach zweistündiger Verhandlung mit. Es werde noch vor den Sommerferien zugestellt.

Das Gericht untersuchte auch die Frage eines berechtigten Interesses des Klägers und erörterte, ob dieses bestehe, obwohl der Ausschuss bereits beendet ist. Mappus und seine Anwälte führten dagegen Wiederholungsgefahr ins Feld. Im Blick hatten sie dabei den noch nicht beendeten Untersuchungsausschuss des Landtags Schlossgarten II. Dieser soll herausfinden, ob es auf den eskalierten Polizeieinsatz gegen S-21-Gegner am 30. September 2010 politischen Einfluss gab. Damals war Mappus Ministerpräsident. Er hat bislang aber in diesem Gremium keinen Betroffenen-Status beantragt.

Zudem machte Mappus geltend, dass im Abschluss-Bericht des Untersuchungsausschusses ehrverletzende Äußerungen zu finden seien. Dies sah das Gericht nach Lektüre des Berichts nicht bestätigt.

Mappus hatte Ende 2010 am Landtag vorbei quasi im Alleingang den Rückkauf der EnBW-Anteile vom französischen Energieversorger EdF für 4,7 Milliarden Euro eingefädelt. Aus Sicht der grün-roten Koalition war der auch vom Staatsgerichtshof als verfassungswidrig gerügte Verkauf wenige Monate vor der Landtagswahl im März 2011 parteipolitisch motiviert und der Preis völlig überteuert. Grün-Rot verklagt in einem Verfahren vor dem Internationalen Schiedsgerichtshof die EdF auf Rückzahlung von 834 Millionen Euro.

Mappus will Einsicht in Unterlagen

Mit einer weiteren Klage begehrt Mappus vom Land Baden-Württemberg, dass ihm alle Unterlagen zugänglich gemacht werden, die der Ausschuss aufgrund von Beweisbeschlüssen erhalten hatte. Der Ausschuss, der Ende 2011 seine Arbeit aufgenommen und Juni 2014 beendet hatte, sollte die Hintergründe des EnBW-Aktiendeals aufklären. Auch hier stellte das Gericht fest, dass das Untersuchungsausschussgesetz kein umfassendes Einsichtsrecht vorsehe.

Thoren-Proske machte auch darauf aufmerksam, dass ein Untersuchungsausschuss, der Sachverhalte im politischen Raum aufklären soll, sich von Zivilprozessen unterscheide und deshalb nicht die gleichen Rechte gewähre.

Mappus hatte selbst beim Ausschuss beantragt, ihm den „Betroffenen“-Status einzuräumen. Nach Paragraf 19 Untersuchungsausschussgesetz können „Betroffene“ Männer oder Frauen sein, denen der Ausschuss in seinem Abschlussbericht eine „persönliche Verfehlung“ bescheinigen will. In der Geschichte der Untersuchungsausschüsse in Baden-Württemberg wurde Mappus als erstem und einzigem dieser Status eingeräumt.

Beim Oberlandesgericht Stuttgart ist noch ein Verfahren von Mappus gegen seine früheren Rechtsberater der Kanzlei Gleiss Lutz anhängig. Damit will der Ex-Regierungschef feststellen lassen, dass ihm durch die aus seiner Sicht falsche Beratung der Kanzlei beim EnBW-Deal ein Schaden zugefügt wurde.