Bislang bekamen Lehrer in Baden-Württemberg nur eine Pauschale von 18 Euro pro Nacht, wenn sie mit Schülern auf Klassenfahrt gingen. Nun hat ein Gericht entschieden: Das reicht nicht.

Stuttgart - Wenn Lehrer auf Klassenfahrt gehen, zahlen sie bei Übernachtungen mitunter drauf. Das geht so nicht, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart. Die bisherige Pauschale sei zu gering. Jetzt könnten weitere Klagen folgen.

 

Lehrer in Baden-Württemberg bekommen für Übernachtungen während Klassen- oder Studienfahrten zu wenig Geld erstattet. Das hat das Verwaltungsgericht in Stuttgart entschieden. Nach dem am Mittwoch bekanntgebebenen Urteil ist die Aufwandsvergütung von pauschal 18 Euro pro Nacht zu gering (Az.: 1 K 6923/17).

Die Pauschale geht auf eine Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2002 zurück, die seither nicht mehr verändert worden ist. Auch andere Lehrer in Baden-Württemberg könnten deswegen nun klagen. Nach Auskunft des Gerichts darf die Dienstreise aber nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegen. Das zuständige Finanzministerium erwägt Berufung.

Eine Lehrerin hatte 44 Euro Mehrausgaben

Geklagt hatte eine Lehrerin, der bei einer mehrtägigen Studienfahrt nach Prag Übernachtungskosten in Höhe von 59,17 Euro pro Nacht entstanden waren. Dem Gericht zufolge muss sich die Vergütung an den notwendigen Mehrauslagen bemessen – wie im Landesreisekostengesetz geregelt. Im Falle der Klägerin decke das gewährte Übernachtungsgeld aber lediglich 30 Prozent der tatsächlichen Kosten. Der Frau stehen demnach nun 44 Euro Nachzahlung zu.

„Bisher handelt es sich um ein noch nicht rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren“, teilte eine Sprecherin des Finanzministeriums auf Anfrage mit. Welche finanziellen Auswirkungen dadurch auf das Land zukommen könnten, sei erst nach einem rechtskräftigen Abschluss absehbar.