Ein Journalist klagt gegen das BKA, damit sie die 25.000 Betroffenen auf der „Nordkreuz“-Liste informieren. Das Register wurde auch bei Rechtsextremen gefunden, die damit Morde geplant haben sollen.

Digital Desk: Sascha Maier (sma)

Wiesbaden - Ein Journalist und Aktivist klagt gegen das Bundeskriminalamt (BKA), weil es 25.000 Personen nicht informiert, auf der sogenannten „Nordkreuz“-Liste zu stehen, die bei Rechtsextremen gefunden wurde. Der Fall wird am Montag vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden öffentlich verhandelt. Das BKA ist im Besitz der Liste, teilt den Betroffenen aber nicht mit, ob ihre Namen und Adressen dort zu finden sind. Die Begründung: Die Gefährdungslage sei „abstrakter“ Natur.

 

Die „Nordkreuz“-Liste, die größtenteils auf einen Hacker-Angriff auf einen linksalternativen Online-Versandhändler zurückgeht, geistert schon seit 2015 in Rechtsextremen Netzwerken herum und wurde auch innerhalb der AfD-Fraktion in Baden-Württemberg verschickt. Gemeinsame Recherchen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) und unserer Zeitung zeigten später, dass sich die mutmaßlichen Rechtsterroristen von „Nordkreuz“, die laut Verhörprotokollen Morde an politischen Gegnern geplant hatten, beim Ausspähen derselben genau aus diesem Adressregister bedient hatten.

Auch Stuttgarter auf der Liste

Auch hunderte Menschen aus Stuttgart und Region sind dort mit Namen, Adressen und Kontaktdaten aufgeführt. Politiker aus allen Verwaltungsebenen fordern schon länger, was die Klage jetzt juristisch bewirken soll: Dass alle 25.000 Betroffenen von den Behörden informiert werden müssen.

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Einige Personen auf der „Nordkreuz“-Liste sind bereits informiert. Politiker und Amtsträger direkt über das BKA, immer mehr Bundesländer informieren auch flächendeckend in ihrem Zuständigkeitsbereich. Baden-Württemberg jedoch nicht. Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat sich bislang überhaupt nicht zu dem Thema geäußert.

„Nordkreuz“, „Südkreuz“ und die Prepper – im Video erklärt: