Warum die Bartpflege für ältere Menschen so wichtig sein soll wie ein Haarschnitt, und warum die Körpernähe bei einer Kosmetikbehandlung ein Kriterium ist, nicht aber beim Rasieren.

Stuttgart - Die Welt war schon vor der Pandemie kompliziert genug, nach fast einem Dutzend Änderungen von Coronaverordnungen und des Infektionsschutzgesetzes fällt es aber zunehmend schwer, den Überblick zu bewahren. Das ist besonders schlimm für jene Mitbürger, die durch die Beschlüsse daran gehindert werden, ihren Beruf auszuüben, als Angestellte, vor allem aber als Unternehmer. Im Irrgarten der Vorschriften haben sich nun Friseurbetriebe verirrt, die einen Barbershop mitbetreiben. Die meisten Barbiere sind Friseure und als solche in der Handwerksrolle eingetragen. Sie vertreten – das ist das Ergebnis einer kurzen Umfrage unter Betreibern in der Stuttgarter City – die Auffassung, sie dürften den Kunden derzeit nicht an den Bart. Entsprechende Terminreservierungen werden mit Verweis darauf, dass körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme eines Haarschnitts oder Färben wieder verboten seien, abschlägig beschieden. Deshalb hätten doch auch Kosmetikstudios geschlossen. Und dass ihnen das die Handwerkskammer so mitgeteilt habe.