Die Videoüberwachung soll Ende Mai in der Stuttgarter Innenstadt starten. Der Datenschutz regelt genau, was gefilmt werden darf – und was nicht.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Ende Mai beginnt die nächste Stufe der Videoüberwachung in der Innenstadt. Das hat die Stadt auf Anfrage unserer Zeitung bestätigt. Dass sich etwas tut, sieht man schon: Mehrere Kameras und Masten für weitere sind bereits montiert. Doch wann schaut das Auge des Gesetzes durch die Kameras auf das Tun am Schlossplatz, im Schlossgarten und auf dem Kleinen Schlossplatz? Das ist genau geregelt.

 

Lesen Sie aus unserem Angebot: Ende Mai startet die Videoüberwachung

Die Kameras werden in den Nächten zu Samstag, zu Sonntag und vor Feiertagen laufen. Der Betrieb geht von 20 Uhr bis 6 Uhr. Diese Nächte wurden ausgewählt, weil dann am meisten los ist in der Stadt – und erfahrungsgemäß auch am meisten passiert. Außerhalb dieser Zeiten sind die Kameras ausgeschaltet. Wer also tagsüber im Park spazieren geht oder über die Königstraße einen Einkaufsbummel macht, bleibt unbeobachtet. Auch Demos, die unter dem Schutz des Versammlungsrechts stehen, dürfen nicht gefilmt werden. Ebenfalls dürfen weder Innen- noch Außenbereiche gastronomischer Betriebe und Gewerbebetriebe nicht überwacht werden.

Bei der Polizei werden die Bilder live ausgewertet

Die Bilder laufen live im Polizeipräsidium ein. Im Führungs- und Lagezentrum sitzen eigens geschulte Beamtinnen und Beamte vor den Bildschirmen. Wenn es notwendig wird, geben sie Hinweise an die Einsatzkräfte, die in der Stadt unterwegs sind. „Im Vordergrund steht der präventive Ansatz, denn durch die Beobachtung der Polizei können künftig Straftaten frühzeitig erkannt werden. Einsatzkräfte können so zielgerichtet eingesetzt werden um Straftaten zu verhindern“, teilt Gregor Belgardt vom Referat Sicherheit und Ordnung mit. Deswegen bevorzugen die Stadt und die Polizei auch die Bezeichnung Videobeobachtung.

Die Aufnahmen werden nicht dauerhaft gespeichert. Nur wenn Straftaten aufgezeichnet werden, darf die Polizei die Videos als Beweismittel sichten. Sonst müssen sie wieder gelöscht werden beziehungsweise werden auf dem Speichermedium überschrieben durch die neuen Aufnahmen. Das geschieht nach 72 Stunden.

Auf der Seite www.ppstuttgart.polizei-bw.de informiert das Polizeipräsidium Stuttgart unter dem Stichwort „Videobeobachtung“ über die neune und die schon bestehenden Kameras und die rechtlichen Grundlagen der Überwachung.