Eine aktuelle Auswertung zeigt: die Versprechungen der Anbieter in Sachen Netzgeschwindigkeit halten der Realität nicht stand. Viele Anschlüsse sind viel zu langsam. Jetzt drohen Konsequenzen.

Geld/Arbeit: Daniel Gräfe (dag)

Stuttgart - Die Verbraucher erhalten in Baden-Württemberg nur selten die bei Vodafone, Telekom, Telefónica, 1&1 und vielen kleineren Anbietern gebuchten Geschwindigkeiten. Im Festnetz erreichte über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg nur rund jeder sechste Nutzer beim Download die mit dem Anbieter vereinbarte Maximalgeschwindigkeit. Beim Hochladen von Daten schaffte im Schnitt nicht einmal jeder siebte Kunde den Maximalwert. Jeder vierte Kunde erzielte beim Download nicht einmal die Hälfte der Maximalgeschwindigkeit, beim Upload war es nur jeder Fünfte. Damit hat sich die Zuverlässigkeit im Vergleich zu den Vorjahren kaum verbessert.

 

Kommt ein Anspruch auf Schadenersatz?

Die Werte wurden durch Breitbandmessungen der Bundesnetzagentur ermittelt. Die Behörde hat rund 170 000 Messungen speziell aus Baden-Württemberg ausgewertet, die den aktuellsten Zeitraum Oktober 2018 bis September 2019 erfassen. Vorausgegangen war eine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, die unserer Zeitung vorliegt.

Die Fraktion fordert deshalb einen einfach durchsetzbaren Schadenersatzanspruch, wenn die versprochenen Bandbreiten wiederholt deutlich unterschritten würden. Die Kunden sollten dann auch Tarife den tatsächlichen Leistungen anpassen oder kündigen dürfen. Außerdem solle die Bundesnetzagentur gegen die Anbieter „empfindliche Bußgelder“ verhängen dürfen. Sie sollen nach Ansicht der Grünen bis zu vier Prozent des in Deutschland im betreffenden Geschäftsbereich erzielten Jahresumsatzes betragen. „Ähnliche Bußgelder oder Schadenersatzansprüche gibt es in anderen Branchen längst. Es ist Zeit, endlich auch hier die Verbraucherrechte entschieden zu stärken“, sagte Margit Stumpp, die medienpolitische Sprecherin der Grünen, unserer Zeitung.

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Die Provider wiegeln ab

Würden Verträge nicht eingehalten, müssten die Kunden ihren Fall beweisen und klagen, sagte Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherschützer drängen ebenfalls auf eine gesetzliche Handreichung, mit Hilfe derer Verbraucher gegen Minderleistungen vorgehen können. Dazu zähle auch eine „klarere Ausgestaltung möglicher Sanktionen“, so Buttler. „Prinzipiell sind die Bußgelder gegen die Telekommunikationsunternehmen zu gering und die Durchsetzung dauert zu lange.“

Die Provider betonten auf Anfrage, dass man auch minimale und durchschnittliche Geschwindigkeiten in den Vertragsdetails nenne. „Nur ein sehr kleiner Teil von unter 1,5 Prozent der Haushalte“ erreiche die vertraglich vereinbarte Minimalgeschwindigkeit nicht immer, teilte Vodafone mit. Die Bundesnetzagentur bietet auf der Webseite breitbandmessung.de einen offiziellen Geschwindigkeitstest für Kunden an.