Nachdem in den Kreisen Böblingen und Ludwigsburg keine weiteren Fälle der Geflügelpest mehr aufgetaucht sind, endet dort nun de Stallpflicht.

Mehrere Vögel hatte es im Februar erwischt: Zwei Graugänse im Leonberger Stadtpark, ein Turmfalke in Hildrizhausen, eine Wildente in Waldenbuch und zwei Tauben in Aldingen waren an der Geflügelpest verendet. Seitdem sind in den Kreisen Ludwigsburg und Böblingen sowie in weiteren benachbarten Kreisen keine weiteren Fälle bekannt geworden. Die zuvor verordnete Stallpflicht für Geflügel soll deshalb ab 1. April nicht mehr gelten.

 

Keine Stallpflicht mehr

Die Geflügelpest, auch „Vogelgrippe“ genannt, ist hochansteckend für Vögel und hatte sich bereits seit Anfang des Jahres im Bundesland ausgebreitet. Um Geflügel vor Ansteckungen zu schützen, wurden vom Land zunächst Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen verordnet. Nachdem sie vermehrt Fälle der Vogelgrippe registrierten, reagierten einige Landkreise zudem mit einer Stallpflicht, unter ihnen auch die Kreise Böblingen und Ludwigsburg.

Zum 1. April endet die Stallpflicht nicht nur dort, sondern auch in Stuttgart. Dort dürfen nun etwa die Pinguine in der Wilhelma wieder in die Außengehege. An Geflügelhalter wird aber weiterhin appelliert, sich penibel an die Biosicherheitsmaßnahmen, darunter Vorschriften zur Reinigung und Desinfektion, zu halten.

Nicht überall aufgehoben.

Überall aufgehoben ist die Stallpflicht aber nicht: In den Kreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen, sowie im Bodenseekreis und im Kreis Konstanz gilt sie noch bis Mitte April. Auch das Landwirtschaftsministerium sieht die Gefahr noch nicht vollständig gebannt: „Wir sind noch nicht über den Berg und müssen die Lage weiter beobachten“, heißt es dort.