Trotz eines pünktlich abgegebenen Fragebogens bekommt eine Teilnehmerin an der Befragung eine Mahnung. Woran liegt das?

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Sie habe alles richtig gemacht, sagt Alexandra Mayer (Name geändert): Rechtzeitig vor dem Stichtag, dem 13. Juli, hat sie den Fragebogen des Zensus 2022, der aktuellen Volkszählung, abgegeben, und zwar persönlich beim Statistischen Landesamt. „Ich bin dort rumgedackelt, bis ich jemand gefunden habe, und habe mir die Abgabe schriftlich bestätigen lassen“, sagt die Leserin unserer Zeitung. Entsprechend groß ist ihre Verärgerung, dass sie nun ein Mahnschreiben bekam – und davor schon ein Erinnerungsschreiben. Dass darin steht, man dürfe die Mahnung ignorieren, wenn man alles abgegeben habe, beruhigt sie nur bedingt. Sie schimpft: „Heißt das, die schreiben alle an, die abgegeben haben? Dafür ist Geld da?“