Hier können Sie sich eine Mustervollmacht für die Abholung der kostenlosen Schutzmasken in der Apotheke herunterladen.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Nach § 4 Abs. 1 der Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (SchutzmV) dürfen anspruchsberechtigte Personen Vollmachten für die Abholung der für sie bestimmten Masken erteilen. Da der Ansturm auf die Apotheken im Moment sehr groß ist und es somit zu teils langen Warteschlangen kommt, ist diese Möglichkeit für Risikogruppen sicherer als die eigenständige Abholung. Das Muster für die Vollmacht können Sie sich hier zum Ausdrucken herunterladen: Vollmacht FFP2-Masken als PDF

 

Bitte beachten Sie, dass die anspruchsberechtigte Person der Apotheke entweder bekannt sein muss oder Sie zusätzlich zu der ausgefüllten Vollmacht deren Personalausweis vorlegen müssen. Bei Personen unter 60 Jahren sollten Sie des Weiteren glaubhaft darlegen können, dass ein Anspruchsrecht besteht. Wer zu den vulnerablen Gruppen zählt, erfahren Sie in unserem Beitrag „Kostenlose FFP2-Masken: Wer, wann und wo?“.

Lesen Sie jetzt weiter: Eigenerklärung zum Bezug von Schutzmasken