Ein Unternehmer und seine Sekretärin werden vom Vorwurf der falschen Verdächtigung freigesprochen. Ein Tohuwabohu um einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens hat beide in die Bredouille gebracht. Vor Gericht fanden sie einen aufgeschlossenen Richter.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Waiblingen - Es klingt zuerst alles nach ein bisschen an den Haaren herbeigezogenen Ausreden, doch nach und nach ergibt sich ein Bild von einer Verkettung misslicher Umstände. Passiert sind diese im Sommer in einer Firma in Winnenden – und sie handelten dem Geschäftsführer und seiner Sekretärin Strafbefehle wegen falscher Verdächtigung, beziehungsweise Anstiftung zur falschen Anschuldigung ein. Gegen diese haben die beiden erfolgreich Einspruch vor dem Waiblinger Amtsgericht eingelegt: Der Richter Dustin Dautel erließ bei beiden einen Freispruch.

 

Nur wer vorsätzlich handelt, kann hier bestraft werden

Warum, das hatte einer der beiden Verteidiger in seinem Plädoyer anschaulich erklärt. Um für dieses Vergehen bestraft zu werden, muss man vorsätzlich handeln, Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz reicht nicht aus. Oder wie es der Anwalt Ulrich Pfeifle auf seinen Mandanten gemünzt ausdrückte: „Man müsste nicht nur blöd sein, sondern voll daneben, wenn man wirklich glauben würde, damit durchkommen zu können.“

Was war passiert? Der 63-jährige Unternehmer war im März in seinem Geschäftswagen bei Kassel geblitzt worden: 21 Stundenkilometer zu schnell außerhalb einer Ortschaft. Das ergibt eine Geldbuße und einen Punkt in Flensburg. „Mein Mandant hatte allerdings keine acht Punkte und musste sich deshalb nicht fürchten“, so sein Rechtsbeistand Pfeifle. Auch die Geldbuße sei für ihn kein Problem gewesen. Allerdings war der zugeschickte Zeugenfragebogen samt dem „hervorragenden Lichtbild“, wie es der Richter beschrieb, irgendwie auf dem Weg zwischen der Sekretärin und dem Chef verloren gegangen. Doch das Regierungspräsidium Kassel schickte alsbald eine Email hinterher.

Diese kam nach dem 1. Mai an. Die Zeit drängte, der Unternehmer war aber wie so oft irgendwo in Deutschland geschäftlich unterwegs. Also rief die Sekretärin umgehend den Chef an, der sich nicht erinnern konnte, geblitzt worden zu sein. Da er jedoch den komfortablen Geschäftswagen ab und zu an einen Freund verleiht, wenn dieser längere Strecken zurücklegt, fragte er bei diesem nach.

„Ich konnte mich erinnern, dass ich um die Zeit in Wetzlar bei einem Handballspiel gewesen war“, sagte dieser nun im Zeugenstand aus. Damit schien alles klar. Der Chef rief seine Sekretärin an, gab die Daten des Freundes durch und sagte, sie solle diesen als den Fahrer melden. Was die 49-Jährige auch pflichtschuldigst machte – und ihr einen Strafbefehl einhandelte: 1400 Euro Geldstrafe wegen falscher Verdächtigung. Ihr Chef sollte wegen Anstiftung desselben 8000 Euro berappen.

Ein Umstand führt zum nächsten

Zu der Anzeige war es wiederum gekommen, weil dem Freund später eingefallen war, dass er an diesem Tag doch nicht in dem Auto unterwegs gewesen war. Die Post des Angeklagten hatte ihn nicht erreicht, weil er zu jener Zeit in eine andere Wohnung umgezogen war. „Unser Brief kam an seiner alten Privatadresse an und lag längere Zeit im Briefkasten“, so der 63-jährige Angeklagte. Zuvor erreichte den Empfänger allerdings ein Brief der Kasseler Behörde: mit der Aufforderung, jetzt endlich das Bußgeld zu bezahlen.

Der Mann fiel aus allen Wolken und schaltete sofort einen Anwalt ein. Damit kam die Sache ins Rollen. Der Verdacht, eine Behörde habe hinters Licht geführt werden sollen, stand im Raum, was nicht als Bagatelle gilt. Die „Schuldigen“ waren schnell ermittelt. Noch schneller hat jedoch der Amtsrichter sie jetzt wieder exculpiert. Beide wurden freigesprochen.