Das Verfahren gegen einen Patientenbetreuer wurde bereits abgetrennt. Das Stuttgarter Landgericht stellt sich die Frage nach dem tatsächlichen Betrugsschaden.

Stuttgart - Aus drei mach zwei: Die 20. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts hat im Klinikum-Prozess um überhöhte Abrechnungen gegenüber libyschen Patienten ein Verfahren gegen einen der drei angeklagten Patientenbetreuer abgetrennt. Dessen Verteidiger sehen die gegen den Münchner Unternehmer und seine Firma erhobenen Vorwürfe der Untreue wegen einer Betreuungsvereinbarung mit dem libyschen Verteidigungsministerium als widerlegt an.