Das Ludwigsburger Amtsgericht hat das Verfahren gegen einen 53-jährigen Erzieher eingestellt, dem sexueller Missbrauch von zwei Jungen vorgeworfen war. Trotzdem muss der Mann den betroffenen Familien Geld zahlen.

Asperg - Ein 53 Jahre alter Mann, der zeitweise als Erzieher in einer Kindertagesstätte der Stadt Asperg gearbeitet hat und dort wegen Missbrauchsvorwürfen entlassen wurde, bleibt ohne weitere Strafe. Das Ludwigsburger Amtsgericht hat das Verfahren gegen den Stuttgarter eingestellt. Als Auflage verfügte das Gericht, dass der 53-Jährige 2300 Euro an die Familien von zwei betroffenen Kindern sowie an den Karlsruher Verein Aktion Kinderschutz zahlen muss.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Erzieher, der über eine Zeitarbeitsfirma an die Asperger Kita vermittelt worden war, vorgeworfen, sich an zwei Jungen vergriffen zu haben. Konkret ging es darum, dass der 53-Jährige im vergangenen Sommer einen Jungen über dessen Kleidung zwischen den Beinen berührt haben soll. Zudem habe der Mann dem Kind wenige Tage später in den Schritt gefasst. Einen anderen Jungen aus der Einrichtung soll er kurz danach ebenfalls unsittlich berührt haben.

Polizei durchsuchte die Wohnung des Mannes

Zwei Erzieherinnen aus der Kita war das aufgefallen, sie hatten sich daraufhin an Mitarbeiter aus dem Ordnungsamt der Stadt gewandt, die schließlich Anzeige bei der Polizei erstatteten. In der Wohnung des Mannes fanden Beamte bei einer Durchsuchung jugendpornografische Bilder. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete daher auf sexuellen Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen sowie den Besitz von jugendpornografischen Schriften.

Die Stadt Asperg hat den Mann nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Sommer entlassen. Die beiden Kinder hätten die Berührungen des Mannes nicht als bedrohlich empfunden, teilte die Stadt damals mit. Dies hätten Gespräche mit den Jungen und deren Eltern ergeben. Auch einen Informationsabend veranstaltete das Rathaus im vergangenen Jahr, bei dem Eltern über den Vorfall informiert wurden. In welcher der städtischen Betreuungseinrichtungen der 53-Jährige eingesetzt worden war, wollte die Stadt nicht preisgeben.

Je 400 Euro für die betroffenen Familien

Die beiden betroffenen Kinder waren in einer Gruppe, die von dem Angeklagten betreut worden war. Sie umfasste Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung.

Das Amtsgericht Ludwigsburg entschied in seiner Verhandlung kurz vor Weihnachten, den Mann nicht zu verurteilen. Auch der Angeklagte und die Stuttgarter Staatsanwaltschaft stimmten der Einstellung des Strafverfahrens zu. Die Auflagen dafür sehen vor, dass der 53-Jährige an die beiden Familien der betroffenen Kinder je 400 Euro bezahlt, zudem muss er 1500 Euro an den Verein Aktion Kinderschutzüberweisen, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, präventive Veranstaltungen an Schulen gegen sexuellen Missbrauch von Kindern zu bieten. Zudem unterstützt der Verein betroffene Familien finanziell.

Juristisch gilt der angeklagte Erzieher durch die Einstellung des Verfahrens nicht als schuldig, wenngleich es sich auch nicht um einen Freispruch handelt. Er ist damit nicht vorbestraft.