Weil er in der psychiatrischen Abteilung der Kirchheimer Medius-Klinik mit einem Messer auf einen Pfleger eingestochen hat, wird ein 20-Jähriger in einer Psychiatrie untergebracht. Das Landgericht Stuttgart erachtet ihn aufgrund seiner Erkrankung als schuldunfähig.

Kirchheim - Ein 20-jähriger Mann, der im April in der psychiatrischen Abteilung der Medius-Klinik in Kirchheim einen Pfleger mit einem Messer attackiert hatte, muss bis auf Weiteres in einer Einrichtung für psychisch kranke Menschen bleiben. Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart ordnete nach drei Verhandlungstagen, in denen sich der Angeklagte wegen versuchten Totschlags verantworten musste, die dauerhafte Unterbringung des Mannes an. Er ist aufgrund seiner Erkrankung schuldunfähig.

 

Der damals 19-Jährige, der unter einer schweren Schizophrenie leidet, war schon vor der nun verhandelten Tat mehrfach aufgefallen und mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Er hatte unter anderem in einem Kirchheimer Handygeschäft randaliert und in der psychiatrischen Abteilung der Klinik einer Krankenschwester fünfmal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Am Nachmittag des 17. April griff er unvermittelt den 46-jährigen Pfleger mit einem Messer an und stach mindestens zehnmal auf dessen Körper ein. Das Opfer hatte Glück. Dank der abgerundeten Klinge und eines dicken Fleecepullovers erlitt er lediglich eine kleinere blutende Wunde und ein Hämatom.

Pfleger leidet unter den Folgen

Anders sieht es hingegen mit den psychischen Folgen für den Mann aus, der inzwischen einen anderen Arbeitsplatz hat. Noch heute steht er unter dem Eindruck der „wie aus dem Nichts“ ausgeführten Attacke. Wegen der anschließenden Angstzustände sei er nach der Tat sechs Wochen lang krankgeschrieben gewesen, so der Krankenpfleger im Zeugenstand. Der heute 20-jährige Angreifer erinnert sich eigenen Angaben zufolge nicht mehr an jenen Nachmittag. Bei einem Haftrichter am Amtsgericht in Nürtingen hatte er die Messerattacke noch damit begründet, dass „hinter einer weinenden Frau“ ein Mann gestanden sei, „der ihr etwas tun wollte – dann ist die Sache passiert“.

Der Angeklagte stammt aus Somalia. Sein Heimatland habe er Ende 2015 verlassen, nachdem er wegen eines Krieges zwischen der Regierung und einer Miliz seine Schule nicht mehr habe besuchen können. Über einige afrikanische Länder, Italien und Österreich sei er Anfang 2016 nach Deutschland gekommen, wo er in eine Kirchheimer Unterkunft einquartiert worden sei. Doch habe er nicht Fuß fassen können, wegen „Problemen mit den Lehrern“ habe er die zwischenzeitlich dort besuchte Schule verlassen müssen.

Der Angeklagte hält sich nicht für krank

Die Frage des Vorsitzenden Richters Joachim Holzhausen, wie er sich seine Zukunft vorstelle, beantwortet der 20-Jährige mit einem klaren Ziel: Er wolle selbstständig werden, arbeiten und Geld verdienen, „um meiner Familie zu helfen“, sagt er. Dazu müsste er allerdings seine Krankheit in den Griff bekommen, die er jedoch nicht realisiert. Ihm sei nicht klar, weshalb er Tabletten nehmen müsse. Er wisse auch nicht, wieso er in der Vergangenheit immer wieder „grundlos“ vom Notarzt abgeholt und in die psychiatrische Einrichtung eingeliefert worden sei. Laut Arztberichten war er dort stets in sehr schlechtem Zustand angekommen. Nach seinen eigenen Angaben gehe es ihm in der psychiatrischen Einrichtung, in der er zurzeit untergebracht ist, gut, sagt der 20-Jährige.