Der AfD-Politiker Wolfgang Gedeon sieht sich zu Unrecht der „Holocaust-Leugnung“ bezichtigt. Nun will er erreichen, dass der Vorsitzende des Zentralrats der Juden eine Unterlassungserklärung unterzeichnet.

Stuttgart/Berlin - Der AfD-Politiker Wolfgang Gedeon wehrt sich vor Gericht in einem Zivilverfahren gegen den Präsidenten des Zentralrats der Juden gegen den Vorwurf der „Holocaust-Leugnung“. Er will damit erreichen, dass der Präsident, Josef Schuster, eine entsprechende Unterlassungserklärung unterzeichnet. Eine Sprecherin des Landgerichts Berlin bestätigte am Mittwoch, dass das Verfahren für den 16. Januar angesetzt sei. (Az. 27 0 189/17)

 

Der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Gedeon sprach von einer „Hetz-Kampagne gegen mich“ in Politik und Medien sowie von Falschdarstellungen. Er habe zu keinem Zeitpunkt den Völkermord der Nazis an den Juden geleugnet, sondern den Holocaust als „schweres Verbrechen“ verurteilt.

Gedeon steht AfD-intern als „Antisemit“ in der Kritik

Weil die Leugnung des Holocausts in Deutschland eine Straftat sei, bestehe er nun darauf, dass der Zentralrats-Präsident eine schriftliche Unterlassungserklärung abgebe. „Nachdem Herr Schuster diese verweigert, muss ich ihn vor Gericht verklagen“, teilte Gedeon auf seiner Internetseite mit.

Der Politiker steht auch parteiintern als „Antisemit“ in der Kritik. Deshalb musste Gedeon 2016 die Fraktion im Landtag verlassen. Er arbeitet seither als Einzelabgeordneter. Das Landesschiedsgericht der AfD in Baden-Württemberg entschied ein Parteiausschlussverfahren aber nun zugunsten Gedeons. Vorerst wolle er als Fraktionsloser im Landtag weiter arbeiten, sagte Gedeon. Er halte sich aber offen, einen Antrag auf Wiederaufnahme in die Fraktion zu stellen.