Soll gegen einen Abgeordneten ermittelt werden, muss die Immunität des Politikers aufgehoben werden. Thüringens AfD-Chef Björn Höcke hat Erfahrungen damit. Erneut geht es um den Vorwurf der Volksverhetzung.

Die Immunität des umstrittenen Thüringer AfD-Fraktionschefs Björn Höcke ist erneut aufgehoben worden, da gegen ihn wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt werden soll. Die Abstimmung im Thüringer Justizausschuss fiel nahezu einstimmig aus, es gab eine Enthaltung, wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus Ausschusskreisen erfuhr.

 

Bei den Ermittlungen geht es nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mühlhausen um einen Post von Höcke bei Telegram zu einer Gewalttat im vergangenen Jahr im Ludwigshafener Stadtteil Oggersheim in Rheinland-Pfalz. Damals erstach ein Mann zwei 20 und 35 Jahre alte Männer, zudem verletzte er einen 27-Jährigen. Die Polizei schoss auf den mutmaßlichen Täter, einen Somalier.

Staatsanwaltschaft sieht Anhaltspunkte für Volksverhetzung

Der AfD-Fraktionschef schrieb dazu bei Telegram, der „alltägliche Verdrängungskrieg“ habe zwei Opfer gefordert: „Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weitverbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen „Allahu Akbar“ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den „ungläubigen“ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.“

Die Staatsanwaltschaft sieht in dieser Äußerung Anhaltspunkte für Volksverhetzung in zweierlei Hinsicht: Zum einen setze Höcke mit der Verwendung des NS-Begriffes „lebensunwertes Leben“ eine Einzeltat mit den damaligen Massenmorden gleich, das sei eine Verharmlosung des NS-Unrechts. Zum anderen sei Höckes Äußerung als „Aufstacheln zum Hass“ gegen in Deutschland lebende Einwanderer zu verstehen.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen teilte mit, Höcke werde nun zunächst Gelegenheit gegeben, Stellung zu beziehen. Höcke ist Chef des Thüringer AfD-Landesverbandes, der vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde und beobachtet wird.