Abschalteinrichtungen sind zum Motorschutz nötig – so argumentieren die Autokonzerne. Doch die zuständige Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof lässt das nicht gelten. Nun droht ein folgenschweres Urteil.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - In der Dieselaffäre droht den Autokonzernen eine folgenschwere Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Für die zuständige Generalanwältin sind Abschalteinrichtungen, die im Straßenbetrieb zu höheren Emissionen als auf dem Prüfstand führen, nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Diese Ansicht vertritt die Britin Eleanor Sharpston in einem von Frankreich vorgelegten Verfahren (Rechtssache C-693/18), bei dem es um Volkswagen geht.