Grüne, CDU und SPD haben sich darauf verständigt, das Wahlrecht in Baden-Württemberg zu reformieren, die FDP ist dagegen. Ihr Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke erklärt, warum.

Stuttgart - Nach der Einigung des Dreierbündnisses aus Grünen, CDU und SPD auf eine Reform des Wahlrechts befürchtet die FDP eine Explosion der Abgeordnetenzahl und steigende Kosten für das politische Personal. FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke zeigte sich für seine Partei zwar überzeugt, dass das Wahlrecht reformiert werden muss. Er stimmte auch den Eckpunkten zu, auf die sich die grün-schwarzen Koalitionspartner und die SPD am Dienstagabend geeinigt hatten.

 

„Wer aber das Wahlrecht ändern will, darf nicht nur die Diversität in den Blick nehmen, sondern muss auch auf die Größe des Parlaments achten“, sagte Rülke. Deshalb müsse die Reform verbunden werden mit einer Reduzierung der Wahlkreise von 70 auf 60, forderte Rülke. Man wolle nicht, dass im Landtag am Ende 250 oder 300 Abgeordnete säßen - zu Lasten des Steuerzahlers. Der aktuelle Landtag besteht aus 154 Mitgliedern.

Auch das Wahlalter soll runtergesetzt werden

Nach der geplanten Reform soll es im Land ähnlich wie im Bund ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht geben, derzeit hat jeder nur eine Stimme. Zudem sollen Jüngere wie schon bei Kommunalwahlen ab 16 Jahren wählen dürfen, das wäre zwei Jahre früher als bislang. Da diese Reform eine Änderung der Landesverfassung nötig macht, braucht die Koalition eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag.