Am Sonntag werden die neuen Mandatsträger für EU-Parlament, Regionalversammlung, Kreistag sowie Gemeinde- und Ortschaftsräte bestimmt. Wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema.

Leonberg - Hier 32 Stimmen, dort acht Stimmen und auf den anderen Zetteln nur eine: Puh, es ist gar nicht so einfach, am Sonntag seine Bürgerpflicht wahrzunehmen. Beim Anblick der langen Listen zu den Europa- und Kommunalwahlen kommt so mancher im Altkreis bestimmt mächtig ins Schwitzen und ins Grübeln, meint Hugo Carrillo. Schließlich will keiner mit zu vielen Kreuzchen seinen Stimmzettel ungültig machen. Wenn nicht die meisten schon zu Hause länger über den Listen gebrütet haben, wird es am Sonntag in den Wahllokalen zu nahezu chaotischen Zuständen kommen, prognostiziert unser Karikaturist.

 

Für einen besseren Überblick haben wir alles Wichtige für den Wahlsonntag zusammengefasst.

Was wird gewählt?

In Baden-Württemberg finden neben der Europawahl und der Wahl der Regionalversammlung die Kommunalwahlen statt. Es werden daher der Kreistag für den Kreis Böblingen, den Kreis Ludwigsburg sowie für den Enzkreis und die Gemeinderäte gewählt, in Leonberg außerdem die Ortschaftsräte.

Wer darf wählen?

Bei den Kommunalwahlen dürfen alle ihre Kreuzchen machen, die Deutsche sind, das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in ihrer Kommune haben. Außer bei der Regionalwahl gilt dies auch für EU-Bürger. Die Voraussetzung der Nationalität und des Wohnsitzes gelten auch bei der Europawahl. Hierbei müssen Wahlberechtigte mindestens 18 Jahre alt sein.

Wo kann ich wählen?

Die Wahllokale haben zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Welches man aufsuchen muss, steht in der Wahlbenachrichtigung. Damit sich alle in Ruhe auf die Stimmabgabe vorbereiten können, wurden Stimmzettel und ein Merkblatt mit Hinweisen schon per Post verschickt. Am Sonntag sollen die Wahlbenachrichtigung, die ausgefüllten Stimmzettel für Gemeinderats-, Kreistags- und Regionalwahl sowie ein Ausweisdokument mitgebracht werden. Wer aus beruflichen oder privaten Gründen nicht in ein Wahllokal gehen kann oder will, kann die Briefwahl nutzen.

Wie vergebe ich meine Stimmen?

Bei der Wahl zur Regionalversammlung und der Europawahl ist jeweils nur ein Kreuz zu machen. Hier muss man sich für eine der verschiedenen Parteien beziehungsweise Wählergruppen entscheiden. Bei der Wahl der Gemeinde- und Ortschaftsräte hingegen verfügt jeder über so viele Stimmen, wie es Sitze im Gremium gibt. Beim Kreistag gibt es verschiedene Wahlbezirke, denen eine entsprechende Zahl an Mandaten zusteht. Für Leonberg sind dies beispielsweise acht Sitze. Die jeweilige Zahl ist immer oben auf dem Wahlschein vermerkt. Variante 1: Wer mag, kann alle Stimmen einer Partei oder einer Wählervereinigung geben. In diesem Fall reicht es, deren Liste ohne weitere Kennzeichnung abzugeben. Variante 2: Darüber hinaus ist es möglich, einem Kandidaten nicht nur eine, sondern sogar zwei oder drei Stimmen zu geben, was man mit den Zahlen 1 bis 3 kenntlich macht. Wenn weitere Kandidaten von dieser Liste gewählt werden sollen, müssen diese ebenfalls gekennzeichnet werden, per Kreuz oder den Zahlen 1, 2 oder 3. Variante 3: Es können Kandidaten verschiedener Listen gewählt werden. Wähler können auf die von ihnen ausgesuchte Liste Kandidaten anderer Listen übertragen. Die Wunschkandidaten müssen aber mit Kreuz oder Zahl gekennzeichnet sein. Variante 4: Der Stimmzettel kann auch im Ganzen belassen und die Kreuzchen nach Wunsch querbeet verteilt werden. Vorsicht: Wer mehr Stimmen vergibt, macht seinen Wahlzettel ungültig. Weniger Stimmen geben, ist aber möglich. Aufpassen müssen vor allem die Menschen in Rutesheim und Perouse. Dort gibt es die unechte Teilortswahl. In Rutesheim stehen der Stadt nur 15 Sitze im Gemeinderat zu, dem Teilort Perouse 3 Sitze. Entsprechend darf der Wähler nur maximal drei Kandidaten aus Perouse und maximal 15 aus Rutesheim ankreuzen. Er darf aber den jeweilige Kandidaten bis zu drei Stimmen abgeben. Noch komplizierter ist es in Weil der Stadt, wo es fünf Teilorte gibt.

Wann wird ausgezählt?

Bei der Europawahl ist die Antwort einfach: Am Sonntagabend, sobald die Wahllokale schließen, zählen alle Kommunen in Deutschland die Stimmen für das EU-Parlament aus. Die Ergebnisse werden noch am selben Abend bekannt gegeben. In der Region Stuttgart ist im Anschluss zudem noch die Wahl zur Regionalversammlung dran. Darüber hinaus gibt es aber keine Vorgaben für die Kommunen, wann was ausgezählt werden muss. Entsprechend individuell sieht das Vorgehen in den Rathäusern aus.

Die einen zählen zuerst für den Gemeinderat und hinterher für den Kreistag aus, andere machen es umgekehrt. Auch das Datum ist individuell: Während in manchen kleineren Gemeinden sogar schon am Sonntagabend Ergebnisse aus der Kommunalwahl feststehen, wird diese in den meisten Rathäusern erst am Montag ausgezählt. Noch länger lässt sich die Stadt Leonberg Zeit: Die Ergebnisse der Kreistags- und der Ortschaftsratswahl stehen dort erst am Dienstag fest.