Gegen die am Mittwoch geplante Verabschiedung des geänderten Kommunalwahlrechts gibt es zahlreiche rechtliche Bedenken.

Entscheider/Institutionen : Kai Holoch (hol)

Am Mittwoch soll der baden-württembergische Landtag das Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlrechts verabschieden. Dafür zeichnet sich eine Mehrheit ab. Kernpunkte sind die Absenkungen des passiven Wahlrechts und des Alters, von dem an man in Baden-Württemberg zum Bürgermeister gewählt werden kann: Ministerpräsident Winfried Kretschmann will das Mindestalter für die Wählbarkeit in kommunalen Gremien von 18 auf 16 Jahre und das für Bürgermeister von 25 auf 18 Jahre senken. Zusätzlich soll es in Zukunft möglich sein, auch nach dem 68. Lebensjahr als Bürgermeister zu kandidieren.