Erstmals dürfen auch Personen mit Behinderung, die dauerhaft auf eine Betreuung angewiesen sind, an der Bundestagswahl teilnehmen. Martina Hageloch und andere Bewohnerinnen und Bewohner der Esslinger Lebenshilfe wollen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Esslingen - Im Februar 2019 kippte das Bundesverfassungsgerichtin Karlsruhe Vorschriften des deutschen Wahlrechts, nach denen bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen vom Wahlrecht ausgeschlossen waren. Dabei ging es um Menschen mit Behinderungen, die zur Besorgung aller Angelegenheiten dauerhaft auf eine Betreuung angewiesen sind. Seit dem Richterspruch dürfen diese Menschen nun ihr Wahlrecht ausüben. So wie Martina Hageloch, die erstmals an einer Bundestagswahl teilnimmt.