Am 14. März wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt. Doch wer hat eigentlich das aktive Wahlrecht, wer darf eine Stimme abgeben? Ein Überblick über das Wahlrecht bei der Landtagswahl.

Stuttgart - Staatsangehörigkeit, Wohnort, Alter – viele verschiedene Faktoren bestimmen darüber, wer bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg eine Stimme abgeben darf. Die Kriterien unterscheiden sich dabei zum Teil von Europa- oder Kommunalwahlen. Wer also darf am 14. März 2021 in Baden-Württemberg wählen?

 

Die deutsche Staatsbürgerschaft ist eine Voraussetzung

Laut der Landeszentrale für politische Bildung (lpb) sind bei der Landtagswahl alle Bürgerinnen und Bürger des Landes wahlberechtigt, wenn sie Deutsche im Sinne von Artikel 116, Absatz 1 des Grundgesetzes sind.

Darunter fällt, wer „die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat“. Auch frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen 1933 und 1945 die Staatsbürgerschaft etwa aus politischen oder rassistischen Gründen entzogen worden ist, können wieder eingebürgert werden – wie auch deren Abkömmlinge.

Nicht wählen dürfen allerdings Ausländerinnen und Ausländer, die zwar in Baden-Württemberg leben, aber nicht zugleich auch die deutsche Staatsbürgerschaft haben – so erklärt es die Landeszentrale für politische Bildung auf ihrer Seite im Netz. Das bedeutet also auch, dass Menschen aus anderen EU-Staaten bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg nicht wahlberechtigt sind, anders als bei den Europa- und Kommunalwahlen.

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Wie alt muss man sein, um bei der Landtagswahl zu wählen?

Bei Kommunalwahlen im Südwesten dürfen seit 2014 schon Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren wählen. Und immer wieder wird diese Forderung gerade von Jugendorganisationen auch für die Landtagswahl erhoben. Bislang allerdings gilt dies noch nicht.

Wählerinnen und Wähler müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg haben, heißt es von der Landeszentrale für politische Bildung.

Muss man sich für die Landtagswahl registrieren?

Voraussetzung für das aktive Wahlrecht ist auch, dass man „nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen“ ist – also etwa durch einen Richterspruch – und im Wählerverzeichnis der jeweiligen Heimatgemeinde geführt wird.

Das bedeutet aber nicht, dass man sich für die Wahl extra irgendwo melden oder registrieren muss: Grundsätzlich ist man laut dem Serviceportal Baden-Württemberg immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der man mit der Hauptwohnung gemeldet ist. Dort werde man automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen, heißt es weiter. Die Daten für das Wählerverzeichnis stammen also aus den Daten der Meldebehörde der jeweiligen Gemeinde – und zwar so, wie sie dort genau 35 Tage vor der Wahl vorliegen.

Wer kurz vor der Wahl noch umzieht oder umgezogen ist, steht dort im Wählerverzeichnis, wo er oder sie an diesem Stichtag noch gemeldet war. Wer innerhalb der eigenen Gemeinde umzieht, kann nicht in einem neuen Wahlbezirk registriert werden. Wer aber in eine andere Gemeinde zieht und für die Wahl nicht extra zurück zum alten Wohnort kommen möchte, hat zum einen die Möglichkeit, einfach per Briefwahl zu wählen. Zum anderen kann man bis spätestens 21 Tage vor der Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der neuen Gemeinde stellen.

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Die Wahlbenachrichtigungen kommen laut dem Serviceportal – einer Seite des baden-württembergischen Innenministeriums – also spätestens drei Wochen vor dem Wahltag automatisch. Wer wahlberechtigt ist und bis drei Wochen vor der Wahl noch keine Benachrichtigung bekommen hat, dem wird geraten, sich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen.

Die Landtagswahl für Menschen mit Behinderung

Eine weitere Besonderheit gibt es in diesem Jahr: Nach einer Änderung des Landtagswahlrechts im Herbst 2020 können bei der Landtagswahl im März nun auch Menschen mit einer Behinderung wählen, die unter Vollbetreuung stehen. Das war bislang nicht der Fall.