Bei der Wahlrechtsreform sind die Parteien heillos zerstritten. Warum also nicht mal jemanden Unparteiisches an das Thema lassen? Etwa den Stuttgarter Mathematik-Professor Hesse. Der versteht auch viel vom Wahlrecht. Das hat er schon vor dem Bundesverfassungsgericht gezeigt.

Berlin - Im Dauerstreit der Parteien über eine Wahlrechtsreform hat der Stuttgarter Mathematik-Professor Christian Hesse einen Kompromiss vorgeschlagen. Die drei Modelle von CDU/CSU, SPD sowie FDP/Grünen/Linken ließen sich zu einem Allparteien-Kompromiss verbinden, sagte Hesse der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Alle Parteien müssen nur geringfügig von ihren Positionen abweichen und einen kleinen Schritt aufeinander zugehen.“

 

Konkret schlägt der Mathematiker von der Universität Stuttgart vor, die Zahl der Wahlkreise von derzeit 299 auf 270 zu reduzieren und die Sollgröße des Parlaments bei 598 Sitzen zu belassen. Eine Obergrenze von Mandaten soll nicht eingezogen werden. Alle Überhangmandate sollen weiter ausgeglichen werden. Abschaffen will der Mathematiker jedoch das Sitzkontingentverfahren in seiner derzeitigen Form. Es bestimmt für jedes Bundesland nach der Bevölkerungszahl eine feste Mindestsitzzahl, was im Ergebnis zu weiteren Ausgleichsmandaten führt. Stattdessen sollen die Mindestsitzzahlen der Parteien durch deren bundesweite Direktmandate bestimmt werden.

Hesse leitet die Abteilung für mathematische Statistik am Institut für Stochastik und Anwendungen der Uni Stuttgart. Er befasst sich seit Jahren mit dem Wahlrecht, war beispielsweise im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2012 Sachverständiger.

„Minimalinvasiver“ Eingriff ins Wahlrecht

Der Eingriff in das Wahlrecht wäre bei ihm „minimalinvasiv“, sagte Hesse. „Das ist vorteilhaft, denn im Prinzip ist das aktuelle Wahlrecht fair gegenüber allen Parteien. Es erkauft diese Fairness aber mit einem derzeit großen Bundestag. Das Kompromiss-Model hat dieselben Fairness-Eigenschaften bei einem kleineren Bundestag.“

Beispielrechnungen zeigen laut Hesse, dass der Bundestag momentan 639 statt 709 Mandate zählen würde, wenn bereits bei der Wahl 2017 nach seinem Modell verfahren worden wäre. „Das ist eine Verkleinerung um zehn Prozent. Und diese Verkleinerung würde alle Parteien gleichmäßig betreffen. Jede Fraktion verliert circa zehn Prozent ihrer Sitze.“

Bei Anwendung seines Modells schon bei der Wahl 2017 hätte die CDU heute 180 statt derzeit 200 Sitze, die CSU 42 statt 46 und die SPD 138 statt 153. Die AfD-Fraktion würde 85 statt derzeit 94 Abgeordnete zählen, die FDP-Fraktion 72 statt 80, die Linksfraktion 62 statt 69 und die Grünen-Fraktion 60 statt 67 Abgeordnete.

Bislang liegen drei Konzepte für eine Wahlrechtsreform vor, für keines gibt es eine Mehrheit. Hesses Modell liegt verfahrenstechnisch in der Mitte dieser drei Konzepte.

Gesetzesentwurf zur Verkleinerung der Wahlkreise

Ein Gesetzentwurf von FDP, Grünen und Linken sieht vor, die Zahl der Wahlkreise auf 250 zu reduzieren. Die Sollgröße des Parlaments soll von derzeit 598 auf 630 Mandate erhöht, das Sitzkontingentverfahren abgeschafft werden. Die CDU/CSU-Fraktion wäre bereit, die Zahl der Wahlkreise auf 280 zu reduzieren und sieben Überhangmandate unausgeglichen zu lassen. Die SPD schlägt einmalig für die Wahl 2017 eine Kappung ab einer Obergrenze von 690 Abgeordneten vor, darüber hinausgehende Überhangmandate sollen nicht zugeteilt werden.

Besonders umstritten ist die Reduzierung der Wahlkreise. Vor allem die CSU hatte dies jahrelang abgelehnt und eine Einigung damit unmöglich gemacht. Hesse erläuterte, dass nach seinem Modell immer aus zehn Wahlkreisen neun gemacht werden müssten. „Das wäre eine maßvolle Vergrößerung, die durchaus noch im Rahmen des Vertretbaren ist.“ Zumal sich gerade in der Corona-Krise zeige, dass man auch kommunizieren und Kontakt halten könne, ohne am Ort präsent zu sein.

Die Reduzierung sollte aus Hesses Sicht über einen mathematischen Algorithmus vorgenommen und so der politischen Auseinandersetzung entzogen werden. „Der Algorithmus sichert Neutralität und Transparenz.“

Er beachte bei der Einteilung einige harte Kriterien und gewährleiste zum Beispiel, dass administrative Grenzen von kreisfreien Städten und Landkreisen eingehalten werden oder dass Wahlkreise nicht über Ländergrenzen hinweg gehen. Zudem beachte er weiche Kriterien wie eine möglichst geringe Abweichung in den Bevölkerungszahlen der Wahlkreise. „Damit kann der Bundeswahlleiter die Neueinteilung der Wahlkreise sehr schnell vornehmen“, sagte Hesse.