Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Vorwurf:
Von den Unterschlagungsvorwürfen gegen den 32-jährigen ehemaligen Schwimmtrainer des VfL Waiblingen übrig geblieben ist letztlich, dass er Überschüsse aus zwei Trainingslagern in den Jahren 2011 und 2012 für sich behalten haben soll. Die Rede ist von einer Summe im vierstelligen Bereich. In der gleichen Größenordnung bewegt sich auch die Geldbuße im Strafbefehl. Die Summe liegt allerdings niedriger als 90 Tagessätze, eine Grenze, ab der man als vorbestraft gilt.

 

Widerspruch:
Der Beschuldigte hat laut seinem Rechtsanwalt Mathias Fischer vollumfänglich Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Der Trainer sei sich keiner Schuld bewusst, die Abrechnung sei mit den Vereinsverantwortlichen so abgesprochen gewesen. Sein Mandant habe das Geld sogar versteuert. Nun muss der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Der Waiblinger Rechtsanwalt rechnet aber nicht mit einem Prozesstermin vor Oktober.