Das Waiblinger Finanzamt hat eines seiner Konten gekündigt – die Ankündigung kam offenbar nicht bei jedem Betroffenen an, Zahlungen kommen zurück. Was Steuerzahler jetzt beachten sollten, lesen Sie hier.

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Fellbach - „Folgendes ist für Steuerbürger zu beachten“, schrieb das Finanzamt Waiblingen am 12. Februar auf seiner Webseite. Es kündigte an, dass das Girokonto des Amts bei der Kreissparkasse Waiblingen aufgelöst wird und Zahlungen hierauf nach Ablauf des 23. Februar nicht mehr möglich sind.

 

Ein Fellbacher, Geschäftsführer einer örtlichen Firma, wurde über die Änderung direkt informiert – aber erst am 22. Februar. Da ging bei ihm ein Schreiben ein, datiert auf den 18., mit dem Hinweis auf die anstehende Änderung. Welche zum Beispiel für Selbstständige und Betriebe, die ihre Steuervorauszahlungen per Dauerauftrag an das besagte Konto schicken, nicht ganz unwichtig ist. „Der geneigte Steuerzahler fragt sich, wie ausgerechnet das Finanzamt Waiblingen mit einer Frist von gerade mal einem Tag nach Posteingang eine Mitteilung über eine zwingend vorgeschriebene neue Bankverbindung sendet. Laut telefonischer Auskunft sollten nach dem 23. Februar auf dem Sparkassenkonto eingehende Zahlungen nicht einmal mehr weitergeleitet werden. Heißt: gelten als nicht bezahlt“, echauffiert sich der Fellbacher.

Das sagt der Chef des Waiblinger Finanzamts zur Kritik:

Roland Ludwig, der Leiter des Waiblinger Finanzamts, bestätigt, dass es bei der Bankverbindung eine Änderung gegeben hat. „Wir haben eines der Konten gekündigt.“ Zum Anlass des Kontowechsels sagt Ludwig nichts – ein Zerwürfnis zwischen Kreissparkasse und dem Amt habe es aber nicht gegeben: „Wir sind im Guten auseinander gegangen“, so Ludwig.

Die Kritik, wonach der Hinweis auf das neue Konto zu spät veröffentlicht worden sei, mag er aber so nicht stehen lassen – „zumal Ihr Leser die Benachrichtigung über das neue Konto ja noch rechtzeitig mitbekommen hat“. Die Nachricht, dass das Konto bei der Waiblinger Sparkasse aufgelöst werde, sei im Übrigen zweimal an die Mitteilungsblätter der Kommunen im Rems-Murr-Kreis gegangen, das erste Mal sei dies bereits im Januar geschehen.

Dies ist die richtige Kontonummer des Finanzamts Waiblingen:

„Außerdem haben wir es an die Presse gegeben und auf unserer Homepage veröffentlicht.“ Zudem sei die neue Bankverbindung auf den jüngsten Steuerbescheiden angegeben. „Und der Industrie- und Handelskammer sowie den Steuerberatern haben wir es auch mitgeteilt. Wir wissen nicht was wir sonst noch hätten tun können“, sagt Ludwig.

Doch was, wenn tatsächlich ein „Steuerbürger“ von alldem nichts mitbekommen hat und zum Beispiel eine Steuervorauszahlung auf das nicht existente Konto überweist? „Dann geht das Geld zunächst an ihn zurück“, erklärt Ludwig. Sollte die Steuer in der Folge verspätet auf das richtige Konto des Finanzamts eingehen, könnten Säumniszuschläge anfallen. „Dann gibt es die Möglichkeit, einen Erlassantrag zu stellen, den wir uns dann ansehen. So eine Kontoänderung kann jedem mal rausgehen, und wir werden schon großzügig sein.“ Dies gelte freilich nur für eine gewisse Übergangszeit.

Die einzig gültige Bankverbindung des Finanzamts Waiblingen lautet nun: IBAN DE34 6000 0000 0060 2015 00, BIC MARKDEF1600 bei der Deutschen Bundesbank Stuttgart.