Ein Stücklesbesitzer aus Waldenbuch ärgert sich über den dreisten Obstklau. Die Polizei stellt klar: Selbst Mundraub ist strafbar.

Stadtleben und Stadtkultur : Alexandra Kratz (atz)

Waldenbuch - Hansjörg Denz ist sauer. Der Waldenbucher hat ein Stückle in Fellbach am Kappelberg. Dort stehen wunderschöne Obstbäume. Es sind verschiedene Apfelsorten, Birnen und Zwetschgen. Für Hansjörg Denz ist die Wiese ein Hobby. Er vermarktet die Früchte in keiner Weise, sondern erntet sie für sich selbst, seine Familie und Freunde. Im Frühjahr freute sich Hansjörg Denz über die Obstblüte und darauf, im Herbst das reife Obst ernten zu können. Vor zwei Wochen war er auf dem Stückle, mähte das Gras, damit ihm das Pflücken der Früchte leichter falle.

 

Doch am Donnerstag zeigte sich: Diese Arbeit haben ihm andere abgenommen. Mit entsprechenden Behältern und Leiter war er von Waldenbuch nach Fellbach gefahren, um etwa 30 Kilogramm Zwetschgen zu ernten. Doch nicht nur diese Obstbäume seien bereits „professionell gesäubert“ gewesen. Auch der Williams-Christ-Birnbaum sei von seiner etwa fünf Kilogramm schweren Last befreit worden. Bei den Apfelbäumen seien die frühen Sorten komplett abgeerntet und bei den späteren Sorten die unteren Äste leer gewesen – 20 Kilogramm Äpfel weg.

Jede von einem fremden Baum gepflückte Zwetschge ist Diebstahl

„Ich finde es schade, dass es nicht mehr reicht, sich die Taschen oder Tüten zu füllen, sondern Bürger sich im großen Stil an fremdem Eigentum bedienen. Ich wünsche den Erntehelfern, dass sie beim Verzehr mit Magenbeschwerden an die strafbare Handlung erinnert werden und im nächsten Jahr auf die Aktion verzichten“, sagt Hansjörg Denz. Zudem werde er sein Stückle künftig überwachen. „Die Wiese ist nicht eingezäunt. Es ist immer wieder vorgekommen, dass Spaziergänger mal einen Apfel oder auch eine Tüte voll Äpfel gepflückt haben. Aber so etwas ist in der Vergangenheit noch nie passiert. Das müssen Professionelle gewesen sein“, sagt der Waldenbucher.

Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Ludwigsburg, die auch für Waldenbuch zuständig ist, stellt klar: „Jeder Obstbaum hat einen Besitzer. Jede Zwetschge, die von einem fremden Baum gepflückt wird, ist Diebstahl“, so der Pressesprecher Stefan Hermann. Und jeder Diebstahl könne angezeigt und damit auch strafrechtlich verfolgt werden. Auch der sogenannte Mundraub, also das Abernten kleinster Mengen, sei nicht erlaubt, sagt Stefan Hermann. Hansjörg Denz will von einer Anzeige dennoch absehen. Das mache der Polizei nur zusätzlich Arbeit und habe doch keine Aussicht auf Erfolg, sagt er.

Gelbe Bänder markieren Bäume, die abgeerntet werden dürfen

In manchen Kommunen gibt es die sogenannten gelben Bänder. Mit diesen können Stücklesbesitzer Bäume markieren, die sie zum Abernten freigeben wollen – sei es, weil sie selbst schon genug haben, oder, weil die Ernte für sie selbst zu beschwerlich ist. So soll verhindert werden, dass das reife Obst einfach auf dem Boden vergammelt. In Hansjörg Denz’ Fall wäre das aber nicht passiert.