Die Bundestagswahl rückt langsam näher. Spätestens, wenn die Parteien mit Wahlplakaten um Stimmen werben, werden die Menschen daran erinnert. Aber ab wann dürfen Wahlplakate aufgehängt werden?

Wann Wahlplakate aufgehängt werden dürfen, ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Die Landkreise und Gemeinden entscheiden hier teilweise sehr individuell. In der Regel dürfen Wahlplakate in den meisten Regionen etwa 6 bis 8 Wochen vor dem Wahltag aufgehängt werden. Manche Gemeinden in Deutschland beginnen das Plakatieren auch erst 4 Wochen vor dem Wahltag. Ankündigende Veranstaltungswerbung wird dabei oft separat betrachtet und früher zugelassen.

 

In den meisten Orten der Region Stuttgart zum Beispiel ist das Aufhängen der Wahlplakate ab 6 Wochen vor dem Wahltag zugelassen(1), wie uns das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart mitteilte. Somit sollten ab Sonntag, dem 15. August 2021, die ersten Wahlplakate zu sehen sein. Im Gegensatz zu den allgemeinen Wahlplakaten wird „ankündigende Veranstaltungswerbung“ im Rahmen der Wahl auch in Stuttgart früher zugelassen. Hier ist diese ab 12 Wochen vor der Wahl erlaubt. Für die Bundestagswahl dürfen diese somit bereits seit dem 04.07.2021 angebracht werden.

Brauchen Parteien eine Erlaubnis für Wahlplakate?

Plakatierungen benötigen allgemein eine Genehmigung. Da Parteien aber auch einen Anspruch auf Wahlwerbung mittels Plakaten haben, steht dabei eher die Nutzung des Ortes im Vordergrund. Hierfür sind vor allem die Vorgaben der StVO entscheidend, weswegen man auch von einer „Sondernutzungserlaubnis“(2/3) spricht. Dadurch entstehen mit der Genehmigung Auflagen, welche die Anbringung der Plakate zum Beispiel an Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen und in Einmündungsbereichen untersagt.

Wann müssen Wahlplakate abgehängt werden?

Wann das Abhängen der Wahlplakate zu erfolgen hat, ist ebenfalls nicht einheitlich geregelt. In der Regel müssen Wahlplakate von den Parteien bis spätestens eine Woche nach den Wahlen wieder abgehängt werden, wenn keine andere Genehmigung erteilt wurde, was auch in der Stadt Stuttgart der Fall ist. Für ankündigende Veranstaltungswerbung gilt in Stuttgart laut dem Amt der öffentlichen Ordnung, dass diese spätestens drei Tage nach der Veranstaltung zu entfernen ist. Allerdings ist das Abhängen in einigen Regionen in Deutschland ohne konkrete Frist und somit eher schwammig geregelt. Das Abhängen soll dann zum Beispiel „zeitnah“ oder „unverzüglich“ erfolgen. Das führt nicht selten dazu, dass Wahlplakate auch Wochen nach der Wahl hängen bleiben.

Dass Auflagen zur Anbringung und Entfernung von Wahlplakaten nicht immer umfänglich eingehalten werden, ist allerdings auch in Stuttgart, trotz konkreter Fristen und Regelungen, der Fall, wie man zuletzt bei der Wahl des Oberbürgermeisters gesehen hat. Bei der kommenden Bundestagswahl soll ein „Fairnessabkommen“ die Parteien anhalten, Genehmigungsvorgaben in der Stadt Stuttgart besser einzuhalten.