In diesem Artikel fassen wir alles Wissenswerte zum Nachweis einer Corona-Infektion zusammen, um die beschlossenen Erleichterungen in Anspruch nehmen zu können.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Nachweis über die Genesung

Als von Corona genesen gilt, wer einen PCR-, PoC-PCR- oder einen anderen Nukleinsäurenachweis besitzt, dessen Testdatum mindestens 28 Tage zurückliegt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Infektion bereits überstanden ist. Der Nachweis darf jedoch nicht älter als 6 Monate sein. Wessen positives Testergebnis länger zurückliegt, gilt nicht mehr als genesen im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und profitiert somit auch nicht von den Erleichterungen.

 

Welche Nachweise werden akzeptiert?

Da es keinen einheitlichen „Genesenen-Ausweis“ für eine überstandene Corona-Infektion gibt, kann als Nachweis eines der folgenden Dokumente verwendet werden:
 

  • PCR-Befund eines Labors
  • PCR-Befund eines Arztes
  • PCR-Befund einer Teststelle bzw. eines Testzentrums
  • Ärztliches Attest (sofern dieses Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält)
  • die Absonderungsbescheinigung (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthält)
  • weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthalten)

Lesen Sie auch: Wie viele Personen darf ich treffen?

Muss ich den Nachweis stets mitführen?

Das Sozialministerium Baden-Württemberg empfiehlt, den Nachweis oder eine Kopie stets mit sich zu führen, wenn Sie von den Erleichterungen für Genesene Gebrauch machen möchten.

Was, wenn ich den Nachweis verloren habe?

Falls Sie nicht mehr über das Dokument zum Nachweis der Infektion verfügen, sollten Sie sich zunächst an die Stelle wenden, an der Sie getestet worden sind. Also zum Beispiel an das Testzentrum oder Ihren Hausarzt. Eine weitere Möglichkeit wäre, bei dem Labor anzufragen, das Ihre Probe ausgewertet hat, sofern dieses bekannt ist.

Wie weise ich als Genesener eine vollständige Impfung nach?

Die Ständige Impfkommission empfiehlt für Genesene eine Impfdosis frühestens 6 Monate nach überstandener Infektion, um den vollen Impfschutz zu erhalten. Allerdings werden die meisten Impfstoffe auf zwei Dosen verteilt verabreicht. Das heißt, im Impfpass ist nur eine Impfung vermerkt. Wie weise ich also nach, dass ich aufgrund der Infektion trotzdem vollständig geimpft bin? Auch hier können Sie eines der oben genannten Dokumente in Kombination mit Ihrem Impfpass vorzeigen. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange die Infektion zurückliegt.

Jetzt weiterlesen: Was sollte man nach der Corona-Impfung besser lassen?