Bislang empfahl die Ständige Impfkommission (STIKO) von Corona genesenen Personen, sich erst 6 Monate nach der Infektion gegen das Virus impfen zu lassen. Dies hat sich nun geändert.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Wann kann man sich nach einer Genesung impfen lassen?

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut hat am 8. Juli zum achten Mal ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert. Im Epidemiologischen Bulletin 27/2021 finden sich nun auch neue Informationen zur Impfung von genesenen Personen. Bislang ging die Empfehlung für diese Gruppe dahingehend, dass eine Impfung nach ungefähr 6 Monaten nach der Infektion ausreiche, um einen guten Immunschutz aufzubauen. Diese Zeitspanne basiert auf klinischen und immunologischen Daten, die eine Schutzwirkung von 6 bis 10 Monaten nach überstandener Infektion belegen. In Anbetracht der besseren Impfstoffverfügbarkeit, der Unbedenklichkeit der Impfung nach einer durchgemachten Corona-Infektion und der neuen Virusvarianten, lauten die Empfehlungen nun wie folgt:

 
  • Personen, die eine gesicherte Infektion mit Symptomen durchgemacht haben, empfiehlt die STIKO weiterhin eine einzige Impfung nach etwa 6 Monaten. Die Verabreichung der Impfstoffdosis kann jedoch auch auf vier Wochen nach der Infektion vorgezogen werden, sofern der Immunschutz gegen neu auftretende Virusvarianten nicht mehr ausreicht.
  • Personen, die eine gesicherte Infektion durchgemacht haben, aber keine Symptome hatten, können sich bereits 4 Wochen nach der Labordiagnose impfen lassen.
  • Personen, die bereits einmal geimpft sind und vor ihrem zweiten Impftermin an Corona erkranken, sollten in der Regel 6 Monate warten, bis sie die zweite Dosis erhalten. Auch hier kann der Zeitraum auf vier Wochen verkürzt werden, wenn durch Virusvarianten ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht.

Was ist, wenn ich nicht von einer Infektion weiß?

Wer bereits eine Corona-Erkrankung durchgemacht und nichts davon mitbekommen hat, der braucht sich keine Sorgen wegen der Impfung zu machen. Laut Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sind zwei Impfdosen ¬auch für Genesene unbedenklich. Es besteht also keine Notwendigkeit, sich vor der Impfung auf Antikörper testen zu lassen. Allerdings kann es unabhängig davon bei jeder Impfung zu Impfreaktionen und Impfnebenwirkungen kommen. Um individuelle Risiken abzuwägen, gibt es die Aufklärungsbögen und die persönlichen Vorgespräche mit dem Impfarzt.

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