Schon Ende dieser Woche könnte Baden-Württemberg die Warnstufe erreichen. Welche Regeln dann im Einzelhandel gelten, lesen Sie hier.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

In Baden-Württemberg wurde am 16. September ein Dreistufen-System zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie eingeführt. Dieses orientiert sich an der Belegung der Krankenhäuser mit Corona-Patienten. Die niedrigste Stufe mit wenigen Einschränkungen wird als Basisstufe bezeichnet. Ihr folgt die Warnstufe mit strengeren Beschränkungen, die in der dritten Stufe, der Alarmstufe, nochmals verschärft werden.

 

Wann tritt die Warnstufe in Kraft?

Die Warnstufe tritt in Kraft, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Die Intensivbettenbelegung könnte noch diese Woche den kritischen Wert erreichen. Die aktuellen Zahlen finden Sie hier.

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Regeln im Einzelhandel in der Warnstufe

Beim Einkaufen und Shoppen sind auch in der Warnstufe keine weiteren Einschränkungen neben der Maskenpflicht vorgesehen. Allerdings dürfen die Einzelhändler freiwillig die 2G-Regelung umsetzen, bei der nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Wichtig sind in diesem Zusammenhang daher vor allem die Kontaktbeschränkungen für private Treffen, die in der Warnstufe gelten.

Kontaktbeschränkungen in der Warnstufe

In der Warnstufe darf sich nur ein Haushalt mit 5 weiteren Personen treffen. Ausgenommen sind Geimpfte und Genesene sowie Personen unter 18 Jahren. Auch Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

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